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2025: Neue Impulse für Familien, Pflege und Demokratie

Kinder in der Kita beim Malen.
Ab 2025 erhalten Familien höhere Leistungen © BMFSFJ

Höhere Familienleistungen, bessere Kinderbetreuung und ein vereinfachtes Elterngeld für Selbstständige. Zudem: Mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen, eine neue Förderperiode für "Demokratie leben!" sowie die Umsetzung der Gewaltschutzstrategie.

Mehr Geld für Familien

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je fünf Euro dann 297 Euro pro Monat.

Einkommen, das Eltern zur Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder benötigen, darf nicht besteuert werden. Die Steuerfreistellung wird durch die Kinderfreibeträge gewährleistet. Zum 1. Januar 2025 steigen die Kinderfreibeträge um 60 Euro - von 9540 Euro auf 9600 Euro im Jahr.

Kinderbetreuung verbessern

Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:

  • ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen.
  • Kita-Leitungen zu unterstützen.
  • in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren.
  • für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
  • die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern.

Für die Umsetzung solcher Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Mindestunterhalt steigern

Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (zwei Euro mehr als 2024),
  • 554 Euro für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren (drei Euro mehr),
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (vier Euro mehr).

Da das Kindergeld ab 2025 mit fünf Euro stärker steigt als der Mindestunterhalt, sinken die monatlichen Zahlungen beim Unterhaltsvorschuss etwas:

  • 227 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (drei Euro weniger als 2024),
  • 299 Euro für Kinder im Alter von sechs bis 11 Jahren (zwei Euro weniger),
  • 394 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (ein Euro weniger).

Bürokratieentlastungen beim Elterngeld 

Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.

Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (zum Beispiel per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Kompetenzen für Pflegefachpersonen erweitern

Studierende nach dem Pflegeberufegesetz lernen ab dem 1. Januar 2025 weitere heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen selbst Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden durften. Dazu gehören: die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz.

Mit den Änderungen wird das Pflegestudium aufgewertet und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.

Demokratie fördern

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur "Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie" (Förderrichtlinie "Demokratie leben!") erarbeitet.

Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Gewalt gegen Frauen bekämpfen

Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.

Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.