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Höhe des Elterngelds bei selbstständiger Tätigkeit während des Elterngeld-Bezuges
Aktuelle Meldung
Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit fortführen, allerdings nur mit höchsten 32 Stunden pro Woche. Mehr zu diesem Thema unter Elterngeld und Teilzeit.
In diesem Fall müssen Sie mit dem Elterngeld-Antrag eine Prognose abgeben, wie viel Einkommen Sie voraussichtlich während des Elterngeld-Bezugs haben werden. Auf Grundlage Ihrer Prognose wird Ihr Elterngeld vorläufig gezahlt.
Nach dem Ende des Elterngeld-Bezugs müssen Sie dann nachweisen, wie viel Einkommen Sie in dieser Zeit tatsächlich hatten. Was Sie zu viel bekommen haben, müssen Sie zurückzahlen. Was Sie zu wenig bekommen haben, wird Ihnen nachgezahlt.
Da Ihr Steuer-Bescheid am Ende des Elterngeld-Bezugs normalerweise noch nicht vorliegt, können Sie das Einkommen nachweisen mit einer Bilanz oder mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Als Betriebsausgaben werden pauschal 25 % Ihrer Einnahmen abgezogen. Ihre tatsächlichen Ausgaben werden nur abgezogen, wenn Sie dies beantragen. Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden genauso berechnet wie beim Einkommen vor der Geburt.
Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.