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Welche steuerlichen Regelungen gelten für Getrennte, Geschiedene oder Verwitwete?

Wenn Ehepaare oder Lebenspartner sich trennen oder scheiden lassen, dann können Sie sich nur noch im Jahr der Trennung steuerlich gemeinsam veranlagen lassen.

Wenn Sie verwitwet sind, können Sie auch noch ein Jahr nach dem Tod des Ehepartners oder Lebenspartners den Splittingtarif erhalten. Bedingung ist, dass zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllt waren.

Danach werden Sie wie Alleinstehende nach der Einkommensteuer-Grundtabelle beziehungsweise Lohnsteuerklasse I besteuert. Für Alleinerziehende gibt es den Entlastungsbetrag zur steuerlichen Entlastung. Er wird in der Steuerklasse II berücksichtigt.

Achtung: Ein Steuerklassenwechsel erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden. Erfahren Sie hier mehr über den Wechsel von Alleinerziehenden von Steuerklasse I in Steuerklasse II.