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Kann ich für haushaltsnahe Dienstleistungen eine Steuerermäßigung erhalten?

Wenn Sie zu Hause eine Haushaltshilfe, eine Handwerkerin oder einen Handwerker beschäftigen, können Sie eine Steuerermäßigung erhalten. Viele sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" werden in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Dazu gehören:

  • die Aufwendungen für Pflege und Betreuung,
  • Haushaltstätigkeiten und
  • Arbeiten von Handwerkern.

Bis zu welcher Höhe Sie die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen können und welche Nachweise Sie für das Finanzamt brauchen, ist abhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Dienstleistung.

Für Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen eines Minijobs in Ihrem Privathaushalt gilt:

  • Sie erhalten 20 % der Aufwendungen, aber höchstens 510 Euro im Jahr als Steuerermäßigung.
  • Als Nachweis benötigen Sie die Bescheinigung der Bundesknappschaft aufgrund des Haushaltscheckverfahrens.

Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen und Pflegeleistungen in Ihrem eigenen Haushalt gilt:

  • Sie erhalten 20 % der Aufwendungen, aber höchstens 4.000 Euro im Jahr als Steuerermäßigung.
  • Als Nachweis brauchen Sie den Sozialversicherungsnachweis bzw. die Rechnung und den Überweisungsbeleg.

Für Handwerkerleistungen wie Erhaltungsmaßnahmen, Renovierungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem eigenen Haushalt gilt:

  • Sie erhalten 20 % der Arbeitskosten, aber höchstens 1.200 Euro im Jahr, als Steuerermäßigung.
  • Als Nachweis brauchen Sie die Rechnung und den Überweisungsbeleg.

Wenn Sie zu Hause jemanden auf Minijob-Basis beschäftigen, können Sie nicht nur Steuern sparen, sondern zahlen auch vergleichsweise niedrige Pauschalbeiträge zur Steuer und zur Sozialversicherung. Erst wenn das Beschäftigungsverhältnis mehr als 520 Euro im Monat einbringt, ist es sozialversicherungspflichtig.