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Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt

Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb 1 Woche beim Standesamt anmelden, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde und weitere Bescheinigungen aus.  

Die Geburtsurkunde brauchen Sie zum Beispiel für: 

Das Standesamt erledigt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt dann automatisch. Dies ist unter anderem für die Ausstellung eines Kinderausweises und für die Eintragung des Kindes in die Lohnsteuerkarte wichtig.

Für die Anmeldung beim Standesamt benötigen Sie die Geburtsbescheinigung.

  • Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder einer Geburtsklinik geboren wurde, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsbescheinigung.
  • Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, stellen Hebammen, Geburtshelferin oder Geburtshelfer, Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie dem zuständigen Standesamt dann innerhalb 1 Woche vorlegen.

Welche weiteren Unterlagen Sie zur Anmeldung benötigen, finden auf der Website des Standesamtes in dem Ort, in dem Ihr Kind geboren wird.

Den Vornamen und Nachnamen Ihres Kindes teilen Sie bei der Anmeldung im Standesamt mit. Haben Sie als Eltern unterschiedliche Familiennamen, legen Sie bei der Anmeldung im Standesamt auch den Familiennamen Ihres Kindes fest.

  • Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder einer Geburtsklinik geboren wurde, teilen Sie den gewünschten Vornamen und Nachnamen Ihres Kindes der Geburtseinrichtung mit. Die Einrichtung leitet die Informationen an das zuständige Standesamt weiter. 
  • Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, teilen Sie den gewünschten Vornamen und Nachnamen direkt dem zuständigen Standesamt mit. 

Haben Sie sich nach der Geburt des Kindes noch nicht auf einen Namen festgelegt, so müssen Sie ihn innerhalb 1 Monats an das zuständige Standesamt melden. Nach Ablauf dieser Frist, ist das Standesamt verpflichtet, dies dem zuständigen Familiengericht mitzuteilen. Das Familiengericht legt dann ein Elternteil für die Namensbestimmung fest. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahl des Vornamens und Nachnamens Ihres Kindes.

Kinder, die tot geboren werden oder kurz nach der Geburt versterben, werden als Sternenkinder bezeichnet. Eltern eines Sternenkindes können die Geburt ihres Kindes beim Standesamt dokumentieren lassen und ihm somit offiziell eine Existenz geben. Die Anmeldung eines Sternenkindes ist auch möglich, wenn Kinder mit einem Körpergewicht von unter 500 Gramm geboren werden. Erfahren Sie hier, welche Unterlagen zur Vorlage beim Standesamt benötigt werden, um Sternenkinder anzumelden.