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Wann und wie kann ich den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen?

Der Arbeitgeberzuschuss ist ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher ist als 13 Euro. Denn das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse oder des Bundesamtes für Soziale Sicherung beträgt höchstens 13 Euro pro Tag.

Wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist, haben Sie einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Zuschuss gleicht den Verdienstausfall aus, der Ihnen während der Mutterschutzfristen, also während des gesetzlichen Berufsverbots, entsteht. 

Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird individuell berechnet. Als Grundlage hierfür dient das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist vor der Geburt. Diese beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Geburt. Ihr Arbeitgeber ist zur Leistung des Zuschusses verpflichtet, wenn Ihr durchschnittlicher kalendertäglicher Nettolohn vor Beginn der Mutterschutzfristen höher ist als 13 Euro. Also ab einem monatlichen Nettolohn von 390 Euro.

Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Vielen Arbeitgebern genügt ein formloses Schreiben. Möchte Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft, kann Ihnen diese Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder Hebamme ausstellen. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.

Zur Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sind Arbeitgeber verpflichtet. Am besten erkundigen Sie bei ihrem Arbeitgeber, welche Informationen er benötigt und wie die Beantragung in Ihrem Unternehmen geregelt ist.

Sie müssen zuerst bei Ihrer Krankenkasse das Mutterschaftsgeld beantragen. Anschließend können Sie den Mutterschaftsgeldzuschuss bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.