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Weitere Fragen zum Mutterschaftsgeld
Das kommt darauf an, wie viel Sie in der Mutterschutzfrist weiter arbeiten:
- Wenn Sie in vollem Umfang weiterarbeiten, wird daneben kein Mutterschaftsgeld gezahlt; es ruht.
- Wenn Sie nur anteilig oder stundenweise weiterarbeiten, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld. Allerdings wird das weitergewährte Teilarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtig ist, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.
In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, ob Sie als Arbeitnehmerin oder selbstständig arbeiten.
Mehr zu Ihren Möglichkeiten, während der Mutterschutzfrist vor der Geburt freiwillig weiter zu arbeiten, finden Sie unter Mutterschutz.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss selbst sind steuerfrei. Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen. Allerdings unterliegen sie dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das heißt: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird. Dadurch ergibt sich normalerweise ein höherer Steuersatz mit der Folge, dass Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen müssen.