Von einer Auslandsadoption spricht man dann, wenn das Kind vor der Adoption in einem anderen Staat lebt und aufgrund der Adoption nach Deutschland zieht. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit des Kindes und Ihre eigene Staatsangehörigkeit keine Rolle. Die Adoption kann im Ausland, aber auch in Deutschland stattfinden. Meistens wird sie jedoch im Herkunftsland ausgesprochen. Als Auslands-Adoptionen gelten auch Adoptionen, die in Deutschland durchgeführt werden, wenn das Kind erst in den letzten zwei Jahren vor der Adoption nach Deutschland gekommen ist.
Jede Auslandsadoption muss von deutscher Seite aus von einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle durchgeführt werden. Diese achtet darauf, dass international vereinbarte Standards zum Schutz des Kindes eingehalten werden. Im Herkunftsland des Kindes muss eine Fachstelle für Adoption mit der deutschen Vermittlungsstelle kooperieren. Auslandsadoptionen ohne Mitwirkung einer Auslandsvermittlungsstelle sind verboten.
Zu den Standards zum Schutz des Kindes gehört, dass:
das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht,
eine Auslandsadoption nur in Betracht gezogen wird, wenn im Herkunftsland des Kindes weder geeignete Adoptiveltern noch eine andere geeignete Unterbringung zur Verfügung stehen,
alle Beteiligten, vor allem die leiblichen Eltern und altersentsprechend auch das Kind, vorab über die Folgen der Adoption informiert werden und mit diesen einverstanden sind,
die möglichen Adoptiveltern nicht nur allgemein für eine Adoption geeignet sind, sondern auch speziell für eine Adoption aus dem Ausland geeignet sind.
Falls sich das Herkunftsland des Kindes dem „Haager Adoptionsübereinkommen“ (HAÜ) angeschlossen hat, reicht es aus, wenn Ihnen die Fachstelle für Adoption im Herkunftsland bescheinigt, dass die Adoption nach dem HAÜ durchgeführt wurde (Artikel 23 HAÜ). Mit dieser Bescheinigung gilt die Adoption in Deutschland automatisch als anerkannt.
Ansonsten müssen Sie die ausländische Adoptionsentscheidung von einem deutschen Familiengericht anerkennen lassen. Diese Anerkennung müssen Sie beantragen, sobald das Adoptionsverfahren im Herkunftsland abgeschlossen ist.
Mit der Anerkennung ist die Adoption auch in Deutschland rechtlich wirksam. Sie hat hier dieselben rechtlichen Auswirkungen wie im Herkunftsland des Kindes. Diese können sich von denen einer deutschen Adoption unterscheiden. So kann es je nach Herkunftsland auch nach der Adoption zum Beispiel sein:
dass das Kind zwar mit Ihnen verwandt ist, aber nicht mit Ihrer übrigen Familie,
dass das Kind rechtlich noch mit seinen leiblichen Eltern oder mit deren Familien verwandt ist,
dass das Kind noch rechtliche Beziehungen zu seinen leiblichen Eltern hat, also etwa noch zu deren Erben gehört.
Daher gibt es zusätzlich zur Anerkennung die Möglichkeit, die ausländische Adoption umwandeln zu lassen in eine Adoption, die dem deutschen Recht entspricht.
Mehr zur Anerkennung und zur Umwandlung erfahren Sie von Ihrer Vermittlungsstelle. Auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz in seiner Funktion als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption finden Sie weitere Information.
Ein im Ausland adoptiertes Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
das Adoptivkind ist jünger als 18 Jahre alt,
mindestens einer der annehmenden Elternteile besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit,
die ausländische Adoption wird in Deutschland anerkannt und
die rechtlichen Wirkungen der ausländischen Adoption sind gleichwertig im Hinblick auf die Wirkungen einer Adoption nach deutschem Recht. Dazu gehört auch, dass das Kind keine rechtlichen Beziehungen mehr zu seinen leiblichen Eltern hat.
Das ist möglich. In aller Regel erhält Ihr Kind im Zuge der Adoption Ihren Familiennamen. Den Vornamen können Sie meist ebenfalls ändern lassen. Bitte achten Sie jedoch bei einer eventuellen Änderung die Wünsche Ihres Kindes und überlegen Sie sich gut, ob die Änderung vorteilhaft für Ihr Kind ist. Ein Beispiel hierfür ist, wenn der Vorname aus einer fremden Sprache stammt und im Deutschen eine seltsame Bedeutung hat oder wenn der Vorname im Deutschen schwer auszusprechen ist.
Eventuell könnte es besser für Ihr Kind sein, wenn Sie den Vornamen ergänzen, statt ihn komplett zu ändern. Denn ein Vorname ist ein wichtiger Bestandteil der Identität Ihres Kindes – vor allem, wenn es bereits mit seinem Namen vertraut ist.
Wie eine Änderung des Vor- oder Nachnamens abläuft, hängt vor allem davon ab, in welchem Staat Sie das Kind adoptieren. Mehr dazu erfahren Sie von Ihrer Vermittlungsstelle.