Eine Adoption ist ein Prozess und in jeder Phase haben Sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen.
Der Weg zu einem Adoptivkind erfolgt in diesen Schritten:
Sie bewerben sich bei dem örtlichen Jugendamt oder einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle der freien Träger oder einer zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes Ihres Bundeslandes um eine Adoption.
Darauf folgt die Eignungsprüfung und Vorbereitung auf die Adoption.
Im nächsten Schritt wählt die Vermittlungsstelle ein für das Kind passendes Bewerberpaar aus. Sie ruft dort an und übergibt das Kind dann häufig sehr zeitnah.
Mit der Übergabe des Kindes beginnt die Adoptionspflegezeit. In diesem Zeitraum soll das Eltern-Kind-Verhältnis wachsen. Das Jugendamt bleibt Vormund des Kindes.
In der Regel erfolgt nach circa einem Jahr der Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht.
Die Vermittlungsstellen begleiten Sie auch nach der Adoption und unterstützen Sie bei Fragen und Problemen.
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Für die Eignungsprüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, unter anderem:
Gesundheitszeugnis beziehungsweise ärztliche Atteste von der Hausärztin oder dem Hausarzt
einen ausführlichen Lebenslauf
Die Vermittlung einer Adoption kann unterschiedlich viel Zeit beanspruchen. Durchschnittlich dauert die Eignungsprüfung der Bewerberinnen und Bewerber circa neun Monate. Wenn ein Kind genau Sie als neue Eltern braucht, wird Ihnen dieses Kind zur Adoption vorgeschlagen. Entscheiden Sie sich für das Kind, so lebt die Familie in der Regel ein Jahr lang in "Adoptionspflege". In dieser Zeit wird meistens der Antrag auf Adoption beim Familiengericht gestellt. Die abschließende Adoption spricht das Familiengericht aus, wenn zwischen dem Kind und Ihnen eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist.
Eine inländische Adoptionsvermittlung ist gebührenfrei. Es fallen jedoch Kosten für Beglaubigungen, Führungszeugnisse, ärztliche Atteste sowie Notargebühren und Ähnliches an.