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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich ein Kind im Inland adoptieren möchte?

Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten so alt sein, der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen.

Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien wesentlich:

  • Persönlichkeit - Dazu zählen etwa Ihre Motivation zur Adoption, die Fähigkeit, sich auf das Kind einzulassen, Toleranz, Bereitschaft zur Aufklärung des Kindes über seine Abstammung und zum kontinuierlich offenen Umgang mit der Vorgeschichte des Kindes.
  • Partnerschaftliche Stabilität - Für ein Kind ist es wichtig, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Wichtig ist, dass Sie eine gute gemeinsame Grundlage in Ihrer Partnerschaft haben und wissen, wie Sie konstruktiv mit Konflikten umgehen.
  • Ihre Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption: Sie sollten bereit sein, das Kind über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen.
  • Gesundheit - Sie sollten körperlich und geistig gesund sein, damit sichergestellt ist, dass Sie lange für das Kind sorgen können.
  • Erziehungsvorstellungen - Sie sollten sich mit Ihren Vorstellungen von Erziehung auseinandersetzen. Es gilt, die selbst erlebte Erziehung nicht unreflektiert auf das Kind zu übertragen.
  • Wohnverhältnisse - Der Wohnraum sollte ausreichend groß sein, sodass das Kind  die Möglichkeit hat, sich in einem eigenen Spiel- und Lebensbereich zu entfalten. Im Wohnumfeld sollte der Kontakt zu anderen Kindern möglich sein.
  • Wirtschaftliche Verhältnisse - Sie müssen den Nachweis erbringen, dass das Kind in einer wirtschaftlich stabilen Situation aufwachsen kann.

Die Adoption eines Kindes durch Alleinstehende ist möglich, kommt aber nur in besonderen Fällen in Betracht. 

Im Vordergrund steht bei jeder Adoption das Wohlergehen des Kindes. Es geht darum, dem Kind ein Aufwachsen in einer möglichst stabilen Familiensituation zu ermöglichen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass das Kind besser abgesichert ist, wenn es zwei Elternteile hat, die gemeinsam die rechtliche und elterliche Verantwortung übernehmen.

In den „Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) werden Beispiele dafür genannt, wann eine Adoption durch Alleinstehende denkbar ist, etwa: 

  • wenn zwischen der alleinstehenden Person und dem Kind bereits eine längere Beziehung besteht, die einem Eltern-Kind-Verhältnis entspricht, 
  • wenn es sich um ein verwandtes Kind handelt oder 
  • wenn das Kind von den leiblichen Eltern nur zur Adoption durch diese alleinstehende Person freigegeben wird.

Während der Adoptionspflegezeit sollte es auch alleinstehenden Adoptiveltern möglich sein, in vollem Umfang für das Kind da zu sein. Denn in der ersten Zeit ist die uneingeschränkte Zuwendung für das Kind besonders wichtig. Zudem sollte ein stabiles soziales Unterstützungsnetz vorhanden sein.