Wo finden Mütter und Väter Unterstützung, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten?
Gründe für eine Adoptionsfreigabe kann es viele geben: psychische Krankheiten, eine schwierige finanzielle Situation, Gewalt in der Familie, fehlende Unterstützung im persönlichen Umfeld oder das Gefühl, durch ein Kind überfordert zu sein. Vertrauliche Beratungsgespräche helfen Ihnen, eine Entscheidung ohne Druck zu treffen.
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, wenden Sie sich bitte an eine Adoptionsvermittlungsstelle. Diese finden Sie bei
Adoptionsvermittlungsstellen beraten umfassend und vertraulich über den Ablauf und die Auswirkungen einer Adoption. Sie zeigen Hilfen auf, wie Sie eventuell doch ein Leben mit dem Kind gestalten können.
Umfassende Beratung und Hilfe finden Sie auch in den mehr als 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen in ganz Deutschland. Wichtig: Die Beratung ist immer ergebnisoffen und richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Sie ist vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter Schwanger-und-viele-fragen.de und unter Familienplanung.de.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft zudem schwangeren Frauen in materiellen Notlagen. Sie erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die Ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.
Die Entscheidung, das eigene Kind zur Adoption freizugeben, ist nicht leicht. Sie ist meist der Abschluss eines langen, schwierigen und schmerzhaften Prozesses. Wenn Sie sich für die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption entscheiden, werden Ihre Wünsche bei der Auswahl der Adoptivfamilie mitberücksichtigt. Auch bei der Frage "Wie kann ich später Kontakt zu meinem leiblichen Kind bekommen?" helfen Ihnen die Adoptionsvermittlungsstellen weiter.
Normalerweise verläuft eine Freigabe zur Adoption in folgenden Schritten:
Sie nehmen Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle auf.
Dort tauschen Sie sich vertraulich mit erfahrenen Beraterinnen oder Beratern aus und werden von diesen im weiteren Prozess begleitet.
Sie entscheiden sich in Ruhe und ohne Druck.
Wenn Sie sich für die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption entscheiden, geben Sie es in die Obhut des Jugendamtes. Das Jugendamt übernimmt die Vormundschaft und sorgt für das Wohl des Kindes.
Damit Ihr Kind adoptiert werden kann, müssen Sie vor einer Notarin oder einem Notar in die Adoption einwilligen. Diese Einwilligung können Sie frühestens acht Wochen nach der Geburt abgeben. Wichtig: Sobald diese Einwilligung beim Familiengericht eingegangen ist, können Sie Ihre Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.
In dieser Phase und auch danach begleiten und unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater der Adoptionsvermittlungsstelle. Sie stehen Ihnen auch zur Seite, wenn es um Kontaktvereinbarungen zwischen Ihnen und den Adoptiveltern geht.
Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, müssen in der Regel beide leiblichen Eltern einwilligen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der leibliche Vater auch schon vor der Geburt der Adoption zustimmen. Das ist dann möglich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind besitzt. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn der Aufenthaltsort des Vaters unbekannt ist, kann das Vormundschaftsgericht die Einwilligung ersetzen.
Ab dem 14. Geburtstag muss das Kind seiner Adoption selbst zustimmen. Zusätzlich bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Bei Kindern unter 14 Jahren muss lediglich der gesetzliche Vertreter einwilligen. Allerdings: Auch hier muss der Wille beziehungsweise der Wunsch des Kindes beachtet werden.