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Wie verläuft eine Auslandsadoption?

Eine Auslandsadoption verläuft in diesen Schritten:

  • Sie melden sich bei einer  bei Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen. Das kann entweder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes  sein oder eine nichtstaatliche Vermittlungsstelle, die für Auslands-Adoptionen zugelassen ist. Durch die Fachkräfte erhalten Sie eine erste Beratung.
  • Darauf wird geprüft, ob Sie für die Adoption geeignet sind. Diese Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen: 
  • In der allgemeinen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie grundsätzlich für eine Adoption geeignet sind. Dies macht normalerweise Ihr Jugendamt.
  • In der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie speziell für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland geeignet sind. Das macht Ihre Auslandsvermittlungsstelle, bei der Sie sich beworben haben. 
  • Nach einer positiven Überprüfung übermittelt Ihre Auslandsvermittlungsstelle Ihre Adoptionsbewerbung an die Fachstelle für Adoptionen in dem Staat, für den Sie sich entschieden haben.
  • Meist dauert es einige Zeit, bis Ihnen ein Kind vorgeschlagen wird, das Sie als Eltern braucht. Während dieser Wartezeit werden Sie von Ihrer Auslandsvermittlungsstelle weiter beraten und auf die Adoption vorbereitet. 
  • Wenn Ihnen ein Kind vorgeschlagen wird, erfahren Sie in der Regel bereits einiges über das Kind, etwa über sein Alter, seinen Gesundheitszustand oder seine Vorgeschichte.Ihre Vermittlungsstelle bespricht den Vorschlag mit Ihnen und hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie das Adoptionsverfahren mit dem vorgeschlagenen Kind fortsetzen wollen.Sie reisen in das Herkunftsland des Kindes, um es kennenzulernen und - je nach Regelung im Herkunftsstaat - mit ihm die Adoptionspflegezeit zu verbringen.
  • Meistens wird das Adoptionsverfahren im Herkunftsland des Kindes durchgeführt. Dazu berät Sie Ihre Vermittlungsstelle, bereitet Sie auf das Verfahren vor und unterstützt Sie während des Verfahrens.
  • Nach dem Adoptionsverfahren im Ausland muss die Adoption in Deutschland anerkannt werden. Hat sich das Herkunftsland des Kindes dem „Haager Adoptionsübereinkommen“ angeschlossen, stellt es Ihnen eine Bescheinigung aus (nach Artikel 23 HAÜ), mit der die Adoption automatisch in Deutschland anerkannt ist; ansonsten müssen Sie die Anerkennung beim Familiengericht in Deutschland beantragen. Erst mit der Anerkennung ist die ausländische Adoption auch in Deutschland wirksam. Mehr Informationen finden sie unter Wie wird die ausländische Adoption in Deutschland anerkannt?
  • Den Antrag auf Anerkennung können Sie schon vom Herkunftsland des Kindes aus stellen. Dies ist in aller Regel auch nötig, damit Sie mit dem Kind nach Deutschland einreisen können: Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, stellt Ihre Vermittlungsstelle Ihnen eine Bescheinigung aus, dass sie Ihr Adoptionsverfahren durchgeführt hat. Mit dieser Bescheinigung können Sie ein Visum oder andere Einreisepapiere für das Kind beantragen, bei der deutschen Botschaft oder einer anderen Auslandsvertretung im Herkunftsland des Kindes. 
  • Sobald Sie die Einreisepapiere bekommen haben, können Sie mit dem Kind nach Deutschland einreisen.

Während der gesamten Zeit werden Sie von einer Vermittlungsstelle begleitet, die Sie berät und unterstützt. Auf Wunsch ist die Vermittlungsstelle auch noch nach dem Abschluss des Adoptions-Verfahrens für Sie da. Die Herkunftsländer wollen nach der Adoption in der Regel in Form von Entwicklungsberichte über den Lebensweg der Kinder informiert werden. Auch dies bespricht die Vermittlungsstelle mit Ihnen.