Darauf folgen die Eignungsprüfung und die Vorbereitung auf die Adoption durch die Jugendämter und/oder die Auslandsvermittlungsstellen.
Nach einer positiven Überprüfung wird Ihre Adoptionsbewerbung im Herkunftsland des Kindes eingereicht. Bei der Entscheidung, in welchem Land man sich bewerben will, unterstützen die Vermittlungsstellen.
Das Herkunftsland des Kindes schlägt dann ein Kind mit Adoptionsbedarf vor.
Die Vermittlungsstelle prüft den Vorschlag und wählt ein für das Kind passendes Bewerberpaar aus, mit dem es den Kindervorschlag bespricht.
Sie reisen in das Herkunftsland des Kindes, um es kennenzulernen und - je nach Regelung im Herkunftsstaat - mit ihm die Adoptionspflegezeit zu verbringen.
Wenn die Adoption erfolgen soll, wird sie meist im Herkunftsland des Kindes ausgesprochen.
Sie reisen danach mit dem Kind nach Deutschland und können die im Ausland erfolgte Adoption hier noch gerichtlich anerkennen lassen.
Die Vermittlungsstellen begleiten Sie auch nach der Adoption und unterstützen Sie bei Problemen.
Für die Eignungsprüfung müssen die künftigen Adoptiveltern verschiedene Unterlagen einreichen, unter anderem:
Gesundheitszeugnis beziehungsweise ärztliche Atteste von der Hausärztin oder dem Hausarzt
einen ausführlichen Lebenslauf
Beglaubigungen und Überbeglaubigungen (Bestätigungen für die Ermächtigung des Übersetzers) der einzelnen Papiere durch Ärztekammer, Notariat, Landgericht und Regierungspräsidium
Für Auslandsadoptionen gilt: Die Dauer des Adoptionsvermittlungsverfahrens hängt von dem gewählten Herkunftsland des Kindes ab. Die Vermittlung kann mehrere Jahre dauern.
Anders als bei einer Inlandsadoption fallen bei einer Adoption aus dem Ausland Gebühren an. Für die Überprüfung durch ein Jugendamt sind 1.200 Euro zu entrichten und für die Vermittlung durch eine zentrale Adoptionsstelle 800 Euro. Wird die Auslandsadoption durch eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle vermittelt (freier Träger), richten sich die Kosten nach dem Vermittlungsvertrag, der zwischen dem freien Träger und dem Adoptionsbewerberpaar geschlossen wird.
Zusätzlich zu diesen Kosten kommen unter anderem die Gebühren im Herkunftsland, Übersetzerkosten, Reisekosten sowie Kosten für Dokumente hinzu.
Nähere Informationen zu den Kosten einer Auslandsadoption erhalten Sie von den Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie den Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft. Die Kosten für eine Adoption können nicht von der Steuer abgesetzt werden.