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Wer vermittelt Adoptionen aus dem Ausland?
Bei der Adoption eines Kindes im Ausland werden verschiedene Institutionen tätig. Zuständig für Auslandsadoptionen sind:
- die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter,
- die nichtstaatlichen Vermittlungsstellen, die für die Vermittlung von Auslandsadoptionen zugelassen sind
Die nichtstaatlichen Vermittlungsstellen sind jeweils nur für Adoptionen aus bestimmten Staaten zugelassen. Die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter haben keine solche Beschränkung. Dennoch können nicht aus allen Staaten Kinder adoptiert werden.