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Wie verläuft die Freigabe eines Kindes zur Adoption?

Die Entscheidung, das eigene Kind zur Adoption freizugeben, ist nicht leicht. Sie ist meist der Abschluss eines langen, schwierigen und schmerzhaften Prozesses. Eine Adoptionsvermittlungsstelle hilft Ihnen dabei und kann Ihre Fragen beantworten. Wenn Sie sich für die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption entscheiden, wird die Adoptionsvermittlungsstelle Ihre Wünsche bei der Auswahl der Adoptivfamilie mitberücksichtigen. Die Vermittlungsstelle hilft Ihnen auch bei der Frage, ob später ein Kontakt zum Kind möglich ist.

Normalerweise verläuft eine Freigabe zur Adoption in folgenden Schritten:

  • Sie nehmen Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle auf.
  • Dort tauschen Sie sich vertraulich mit erfahrenen Beraterinnen oder Beratern aus und werden von diesen im weiteren Prozess begleitet.
  • Sie entscheiden sich in Ruhe und ohne Druck.
  • Wenn Sie sich für die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption entscheiden, teilen Sie dies der Vermittlungsstelle mit. Dann kommt das Kind normalerweise direkt in die Adoptivfamilie oder zunächst in eine Pflegefamilie. Das Jugendamt übernimmt die Vormundschaft und sorgt für das Wohl des Kindes.
  • Damit Ihr Kind adoptiert werden kann, müssen Sie vor einer Notarin oder einem Notar erklären, dass Sie in die Adoption einwilligen. Diese Einwilligung können Sie frühestens acht Wochen nach der Geburt abgeben. Wichtig: Sobald diese Einwilligung beim Familiengericht eingegangen ist, können Sie Ihre Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.

Während der gesamten Zeit werden Sie von den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet, wenn Sie das wollen. Sie stehen Ihnen auf Wunsch  auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens zur Seite und auch, wenn es um Kontaktvereinbarungen zwischen Ihnen und den Adoptiveltern geht.