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Steht mir Elterngeld auch für mein adoptiertes Kind zu?
Ja. Auch für Adoptivkinder können Sie Elterngeld bekommen. Das gilt auch für Stiefkindadoptionen und wenn das Adoptionsverfahren noch läuft. Zu den einzelnen Formen der Adoption siehe „Welche Formen der Adoption gibt es?“
Bei einer Fremdadoption steht Ihnen Elterngeld nicht ab dem Geburtsdatum des Kindes zu, sondern ab dem Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Bei einer Auslandsadoption kann dies auch schon der Fall sein, wenn Sie im Herkunftsstaat mit Ihrem Adoptivkind zusammenleben.
Bei einer Stiefkindadoption, bei der eine verpflichtende Beratung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz stattgefunden hat, besteht der Anspruch auf Elterngeld ab dem Tag der verpflichtenden Beratung. Wenn Sie Ihr Pflegekind adoptieren, besteht der Anspruch ab Beginn der Adoptionspflege.
Elterngeld können Sie längstens bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Adoptivkindes bekommen.
Sie können auch für Adoptivkinder den so genannten Geschwisterbonus erhalten. Informationen dazu finden Sie unter Was gilt für den Geschwisterbonus bei adoptierten Kindern?