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Steht uns Elterngeld auch für unser adoptiertes Kind zu?

Ja. Auch für Adoptivkinder können Sie Elterngeld bekommen. Das gilt auch für Kinder, die Sie mit dem Ziel der Adoption in Ihren Haushalt aufgenommen haben (sogenannte "Adoptionspflege").

Elterngeld steht Ihnen nicht ab dem Geburtsdatum des Kindes zu, sondern ab dem Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, also während der sogenannten Adoptionspflege.

Ab dem 8. Geburtstag des Kindes können Sie kein Elterngeld mehr bekommen.

Sie können auch für Adoptivkinder den so genannten Geschwisterbonus erhalten. Informationen dazu finden Sie unter Was gilt für den Geschwisterbonus bei adoptierten Kindern?