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Welche Voraussetzungen gelten für Alleinerziehende beim Elterngeld?

Sie gelten als alleinerziehend, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Der andere Elternteil wohnt weder mit Ihnen noch mit dem Kind zusammen und
  • Sie gelten steuerrechtlich als alleinerziehend, das heißt: Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen. Das ist normalerweise nur möglich, wenn Sie nicht mit einer anderen erwachsenen Person zusammenleben und wohnen. Bei Fragen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Außerdem können Sie in folgenden Fällen Elterngeld bekommen wie ein alleinerziehender Elternteil:

  • Wenn es für den anderen Elternteil unmöglich ist, das Kind zu betreuen, zum Beispiel weil er krank ist oder eine Behinderung hat. Bitte weisen Sie in solchen Fällen die medizinischen Gründe nach, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest. Es reicht nicht aus, wenn der andere Elternteil das Kind zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht betreuen kann.
  • Wenn die Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls wäre. Das gibt es in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn das Jugendamt der Auffassung ist, dass mit Schäden für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes gerechnet werden muss, wenn der andere Elternteil das Kind betreut.

In allen diesen Fällen haben Sie denselben Anspruch auf Elterngeld wie Elternpaare. Dazu müssen Sie auch dieselben Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie diese erfüllen, können Sie das komplette Elterngeld allein beanspruchen, das heißt: Sie können auch die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus bekommen.

Mit dem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wieviel Elterngeld Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehender bekommen können.

Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie den Partnerschaftsbonus auch für sich allein nutzen. Sie erhalten zusätzlich für 2, 3 oder 4 aufeinander folgende Lebensmonate ElterngeldPlus, wenn Sie in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.