-
Kontakt Wir beantworten Ihre Fragen.
-
Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
Sie befinden sich hier:
Welche Voraussetzungen gelten für verheiratete und unverheiratete Elternpaare beim Elterngeld?
Als Elternpaar können Sie Elterngeld bekommen - egal, ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht.
Falls Sie nicht verheiratet sind, benötigt der Vater für den Elterngeld-Antrag
- einen Nachweis über die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft oder
- einen Nachweis, dass bereits ein Verfahren zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft eingeleitet ist.
Die Anerkennung der Vaterschaft können Sie gemeinsam mit der Mutter vor dem Jugendamt erklären. Das geht auch schon vor der Geburt des Kindes.
Die Feststellung der Vaterschaft ist für streitige und ungeklärte Fälle im Verfahren vor dem Familiengericht vorgesehen.
Mit dem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wieviel Elterngeld Sie als Elternpaar bekommen können.