Navigation

Wie ist Kinderbetreuung durch Au-Pairs geregelt?

Au-pairs sind junge Menschen aus dem Ausland, die zwischen 18 und höchstens 27 Jahre alt sind. Sie kommen für rund ein Jahr als Familienmitglieder auf Zeit und übernehmen in der Gastfamilie in begrenztem Umfang alltägliche Aufgaben wie die Kinderbetreuung. Dafür lernen sie eine neue Kultur und eine neue Sprache im Umfeld einer Gastfamilie kennen.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Au-pair sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Level A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens). Die Arbeitszeit liegt bei maximal 6 Stunden pro Tag und 30 Stunden in der Woche. Einem Au-pair steht ein voller Ruhetag in der Woche zu. Bei einem Vertragsverhältnis von 12 Monaten gibt es 4 Wochen Urlaub.

Voraussetzung für die Gastfamilie: Die Beschäftigung von Au-pairs darf normalerweise nur in Gastfamilien erfolgen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen.

Wenn ein ausländisches Au-pair einen Sprachkurs in Deutschland macht, so ist die Gastfamilie verpflichtet, sich an den Kosten des Sprachkurses mit 70 Euro monatlich zu beteiligen.

Um die Risiken für Au-pairs so gering wie möglich zu halten, haben sich in dem Bereich tätige Unternehmen zu einer Gütegemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vergeben ein sogenanntes RAL-Gütezeichen, das Qualitätsstandards definiert und Au-pairs und Gasteltern Sicherheit bietet.

Die An- und Abreisekosten tragen Au-pairs in der Regel selbst. Ein Au-pair erhält keinen Arbeitslohn. Dafür bekommen sie folgende Leistungen:

  • eigenes Zimmer
  • freie Verpflegung
  • 280 Euro Taschengeld (nicht sozialversicherungspflichtig)

In Deutschland brauchen Au-pairs eine Kranken- und Unfallversicherung. Für den Fall einer Schwangerschaft oder Geburt ist ebenfalls eine Absicherung erforderlich. Die Versicherungskosten tragen die Gasteltern. Sie können diese Aufwendungen aber zum Teil als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen.

Auch als junge Deutsche können Sie als Au-pair ins Ausland gehen. Sie sollten vergleichbare Voraussetzungen mitbringen wie junge Menschen, die als Au-pair in Deutschland arbeiten. Vorteilhaft sind Erfahrungen in der Kinderbetreuung sowie im Bereich Pflege und Betreuung. Weitere Details sind hier einsehbar.

Die Vermittlung über eine professionelle Au-pair-Agentur ist meist kostenpflichtig und darf maximal 150 Euro betragen. Hinzu kommen die An- und Abreisekosten, die die Au-pairs selbst tragen müssen, und eventuell weitere Ausgaben für einen Sprachkurs. Über Besonderheiten der Gastländer informieren die entsprechenden Vermittlungsagenturen.

Für junge Au-pairs, die ins Ausland gehen, wurde ebenfalls ein RAL-Gütezeichen entwickelt, das Qualitätsstandards für das sogenannte Outgoing festlegt.

Es gibt keine Bewerbungsfristen. Eine frühzeitige Anmeldung erhöht allerdings die Chance, dass die Agentur eine passende Gastfamilie findet.