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Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden möchten, benötigen Sie in der Regel die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Nur in bestimmten Fällen können Sie Ihre Elternzeit auch ohne die Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorzeigt beenden:

  • Wenn Sie als Mutter während der Elternzeit nochmals schwanger werden, können Sie die Elternzeit vorzeitig beenden, um in Mutterschutz zu gehen. Dafür benötigen Sie keine Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber. Sie müssen Ihren Arbeitgeber aber rechtzeitig informieren. Mehr zu diesem Thema unter Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn ich während der Mutterschutzfrist noch in der Elternzeit für mein älteres Kind bin?
  • Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, können Sie - auch als Vater - bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, dass Ihre Elternzeit vorzeitig beendet wird. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag nur innerhalb von 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das muss er schriftlich tun.
  • In besonderen Härtefällen können Sie ebenfalls beantragen, dass Ihre Elternzeit vorzeitig beendet wird. Solche Härtefälle können sich zum Beispiel ergeben aus der schweren Krankheit oder der Behinderung oder dem Tod eines Elternteils oder eines Kindes. Ein Härtefall kann auch vorliegen, wenn Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Auch diesen Antrag kann Ihr Arbeitgeber nur innerhalb von 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Wenn ein Kind während der Elternzeit stirbt, dann endet die Elternzeit spätestens 3 Wochen nach dem Tag, an dem das Kind gestorben ist. Wenn das Kind zum Beispiel gestorben ist am Dienstag, dem 1. Juli, dann endet die Elternzeit spätestens am Dienstag, dem 22. Juli; am Mittwoch, dem 23. Juli beginnt also wieder die Arbeit.

Die Höchstdauer der Elternzeit kann jedoch nicht verlängert werden. Das bedeutet: Wenn das Kind in den letzten 3 Wochen der Elternzeit stirbt, dann endet die Elternzeit wie geplant.
Wenn Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, können Sie die Frist auch verkürzen und früher wieder mit dem Arbeiten beginnen.

Wenn ein Kind stirbt, bevor die Elternzeit beginnt, dann kann die Elternzeit nicht angetreten werden.