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Wie kann ich die Dauer der Elternzeit berechnen?

Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Falls Sie die Mutter des Kindes sind, wird von den 3 Jahren die Zeit abgezogen, die Sie nach der Geburt in Mutterschutz sind. Das bedeutet: Elternzeit und Mutterschutz nach der Geburt betragen zusammen 3 Jahre. Wenn Sie die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen, können Sie also in Elternzeit bleiben bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes. Ohne Mutterschutz - zum Beispiel als Vater - können Sie ab der Geburt ebenfalls bis zu diesem Tag in Elternzeit bleiben.

Den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit können Sie frei wählen. Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie jedoch höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen, bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 nur 12 Monate. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es Besonderheiten, siehe Elternzeit aufteilen in mehrere Abschnitte.

Ihre Elternzeit muss also nicht mit der Geburt Ihres Kindes beziehungsweise nach dem Mutterschutz beginnen. Sie können Ihre Elternzeit beispielsweise auch ab dem ersten Geburtstag oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt vor dem 3. Geburtstag beginnen.
Wie lange Sie in Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden. Sie können die ganzen 3 Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. Zur genauen Berechnung Ihrer Elternzeit können Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle wenden.

Elternzeit beginnt nicht automatisch. Wenn Sie Elternzeit nehmen wollen, müssen Sie das bei ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

Bei Adoptivkindern und bei Kindern in Adoptionspflege oder Vollzeitpflege kann die Elternzeit frühestens an dem Tag beginnen, an dem Sie das Kind in Obhut genommen haben. Meistens ist das der Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Mehr zu diesem Thema finden Sie bei Elternzeit für Adoptiveltern und Pflegeeltern.

Wenn Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge haben, können Sie für jedes Kind Elternzeit nehmen. Mehr Informationen finden Sie unter Elternzeit bei Zwillingen oder Mehrlingen.

Um Elternzeit zu nehmen, müssen Sie nicht unbedingt Elterngeld beantragen. Allerdings bekommen Sie keinen Lohn, während Sie in Elternzeit sind. Daher kann es sinnvoll sein, dass Sie für diese Zeit Elterngeld beantragen.

Elterngeld wird monatsweise gezahlt - allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate Ihres Kindes. (Zum Begriff "Lebensmonat" siehe Elterngeld.) Wenn Sie Ihre Elternzeit ebenfalls nach den Lebensmonaten Ihres Kindes ausrichten, können Sie Elternzeit und Elterngeld besser aufeinander abstimmen. Außerdem können Sie dadurch vermeiden, dass Sie weniger Elterngeld bekommen. Mehr zu diesem Thema finden Sie beim Elterngeld.