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Kann ich nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
Nach Ende der Elternzeit gelten für Ihr Arbeitsverhältnis dieselben Bestimmungen wie vor der Elternzeit. Also arbeiten Sie auch automatisch wieder so viele Stunden pro Woche wie vor der Elternzeit. Sie haben dann auch keinen besonderen Anspruch auf Teilzeit mehr. Möglicherweise können Sie von Ihrem Arbeitgeber trotzdem Teilzeit verlangen auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Der Anspruch auf Teilzeit hat verschiedene Voraussetzungen. Dazu zählt, dass Sie schon länger als 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber sind und dass Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt.
Auch für den Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit gelten andere Regelungen als bei der Teilzeit während der Elternzeit. Zum Beispiel müssen Sie den Antrag schon spätestens 3 Monate vor geplantem Beginn der Teilzeit stellen. In dem Antrag müssen Sie angeben, wie Ihre Arbeitszeit verteilt sein soll. Das müssen Sie zwar nicht schriftlich machen. Sie sollten es aber trotzdem schriftlich machen für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnt und Sie gegen die Ablehnung vorgehen wollen. Ablehnen darf der Arbeitgeber den Antrag nur aus betrieblichen Gründen. Im Streitfall muss das Arbeitsgericht entscheiden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie vom Bundesarbeitsministerium.