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Kann ich nach der Elternzeit an meinen Arbeitsplatz zurückkehren?

Nach der Elternzeit können Sie normalerweise an Ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn Sie während der Elternzeit weniger Stunden gearbeitet haben, dann müssen Sie danach wieder mit der Stundenzahl, die Sie vor der Elternzeit hatten, arbeiten.
Wenn es während Ihrer Elternzeit betriebliche Änderungen der Arbeitsbedingungen gibt, die für alle anderen Beschäftigten gelten, dann gelten diese Änderungen nach dem Ende Ihrer Elternzeit auch für Sie.

Ob Sie nach der Elternzeit genau denselben Arbeitsplatz wieder bekommen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab.

Jeder Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein so genanntes Weisungsrecht (auch "Direktionsrecht" genannt). Das heißt: Der Arbeitgeber darf - in gewissen Grenzen - den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeit bestimmen. Voraussetzung ist, dass er damit nicht gegen den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder ein Gesetz verstößt.

Innerhalb dieser Verträge und Gesetze hat der Arbeitgeber einen bestimmten Gestaltungsspielraum. Im Einzelfall darf er Ihnen also nach der Elternzeit eine andere, gleichwertige Stelle zuweisen, zum Beispiel an einem anderen Ort oder mit anderen Aufgaben.

Dies ist normalerweise aber nur zulässig, wenn Sie dadurch nicht schlechter gestellt werden. Es wäre also zum Beispiel nicht zulässig, wenn Sie dadurch weniger verdienen würden. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber immer auch berücksichtigen, was für Sie wichtig ist. Er ist also gezwungen, gerecht und angemessen zu handeln. Ob eine Änderung des Arbeitsplatzes zulässig ist oder nicht, kann man pauschal nicht sagen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre neue Stelle nicht gleichwertig ist, dann kann dieser Streitfall nur von einem Arbeitsgericht entschieden werden.