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Wie ist die Elternzeit bei Zwillingen oder Mehrlingen geregelt?

Auch wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge haben, können Sie für jedes Kind Elternzeit nehmen. Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihrer Kinder nicht in Anspruch nehmen, können Sie in den Zeitraum ab dem 3. Geburtstag bis vor dem 8. Geburtstag beanspruchen. Ab dem 8. Geburtstag ist keine Elternzeit mehr möglich. Wieviel Elternzeit Sie pro Kind beanspruchen können, hängt davon ab, wann Ihre Kinder geboren sind.

Ihre Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt Ihrer Kinder, als Mutter beginnt sie nach der Mutterschutzfrist. Bei der Mutter werden dann von den 3 Jahren die Zeit abgezogen, die Sie in Mutterschutz sind. Das bedeutet: Elternzeit und Mutterschutz betragen nach der Geburt zusammen 3 Jahre. Als Mutter von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen gilt für Sie die verlängerte Mutterschutzfrist von 12 Wochen. Hier erfahren Sie mehr zur Mutterschutzfrist bei Mehrlingen.

Angenommen, Sie haben Zwillinge, einen Jungen und ein Mädchen. Ihre Elternzeit nach der Geburt beginnt nach der verlängerten Mutterschutzfrist von 12 Wochen. Elternzeit und Mutterschutz betragen nach der Geburt zusammen 3 Jahre. Für Ihren Sohn nehmen Sie ab der Geburt 2 Jahre Elternzeit. Direkt im Anschluss nehmen Sie 1 Jahr Elternzeit für Ihre Tochter, also ab dem 2. Geburtstag bis einschließlich zum Tag vor dem 3. Geburtstag Ihrer Kinder. Dann haben Sie noch insgesamt 36 Monate Elternzeit übrig, die Sie in den ersten 3 Jahren nicht genutzt haben: 12 Monate Elternzeit für Ihren Sohn und 24 Monate für Ihre Tochter. Diese können Sie beanspruchen in den Zeitraum ab dem 3. Geburtstag. So können Sie insgesamt 6 Jahre Elternzeit nehmen.

Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen, wenn Sie Zwillinge oder Mehrlinge erwarten.

Wenn Sie die Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren nicht vollständig in Anspruch nehmen, können Sie pro Kind bis zu 12 Monate mit der Zustimmung des Arbeitgebers später übertragen. Das geht bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres, also bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag.

Einzelheiten zu diesem Thema erfahren Sie unter Wie kann ich die Elternzeit aufteilen?

Angenommen, Sie haben Zwillinge, einen Jungen und ein Mädchen. Für Ihren Sohn nehmen Sie ab der Geburt 2 Jahre Elternzeit. Direkt im Anschluss nehmen Sie 1 Jahr Elternzeit für Ihre Tochter, also ab dem 2. Geburtstag bis einschließlich zum Tag vor dem 3. Geburtstag Ihrer Kinder. Dann haben Sie noch insgesamt 36 Monate Elternzeit übrig, die Sie in den ersten 3 Jahren nicht genutzt haben: 12 Monate Elternzeit für Ihren Sohn und 24 Monate für Ihre Tochter. Davon können Sie pro Kind 12 Monate übertragen in den Zeitraum ab dem 3. Geburtstag, also insgesamt 2 Jahre. So können Sie insgesamt 5 Jahre Elternzeit nehmen.