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Welche Regelungen gelten, wenn ich Zwillinge oder weitere Mehrlinge erwarte?

Wenn Sie mit Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen schwanger sind, dann beginnt die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Entbindung, genauso wie bei Schwangerschaften mit nur einem Kind. Allerdings verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um 4 Wochen auf insgesamt 12 Wochen ab der Geburt.

Wenn Sie Mehrlinge bekommen haben, die als Frühchen zur Welt gekommen sind, können Sie pädagogische und therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen, die die Entwicklung Ihrer Kinder unterstützen. Diese sogenannte Frühförderung wird angeboten von interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren.

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Frühförderung in Ihrem Ort zu erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt. Hier finden Sie weitere Informationen für Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen.