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Wie lange muss mich mein Arbeitgeber zum Stillen freistellen?

Bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes muss Ihr Arbeitgeber Sie zum Stillen freistellen, wenn Sie das wünschen - für mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 1 ganze Stunde pro Tag. Wichtig ist dabei, dass Sie die Freistellung mündlich oder schriftlich verlangen. Die Zeit, in der Sie zum Stillen freigestellt sind, müssen Sie weder nacharbeiten, noch darf Ihr Lohn deshalb gekürzt werden. Diese Zeit darf auch nicht auf Ihre Ruhepausen angerechnet werden.

Wenn Sie mehr als 8 Stunden arbeiten, ohne dass Sie in dieser Zeit eine Ruhepause von mindestens 2 Stunden haben, dann stehen Ihnen zweimal pro Tag mindestens 45 Minuten zum Stillen zu. Wenn Sie in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes keine Möglichkeit haben, Ihr Kind zu stillen, dann können Sie eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten verlangen.

Sie können selbst bestimmen, wo, wann und wie lange Sie stillen. Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber nicht einigen können, dann können Sie sich an Ihre Aufsichtsbehörde wenden. Diese kann Ihnen dabei helfen, die Zeiten, in denen Sie zum Stillen freigestellt sind, näher zu bestimmen und sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen.

Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, steht Ihnen Zeit zum Stillen zu. Allerdings müssen Sie bei Teilzeitarbeit auch die Interessen Ihres Arbeitgebers berücksichtigen und die Zeiten, in denen Sie Ihr Kind stillen, so legen, dass möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt.

Gleiches gilt im Übrigen auch für das Abpumpen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz für Schwangere und Stillende.