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Muss mein Arbeitgeber mich für Vorsorgeuntersuchungen freistellen?

Ja, wenn die Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind und Sie dafür keine rechtzeitigen Termine außerhalb Ihrer Arbeitszeiten bekommen können. In diesen Fällen muss Ihr Arbeitgeber Sie für die Untersuchungen freistellen. Ihren Lohn oder Ihr Gehalt darf er deswegen nicht kürzen. Sie werden nicht nur für die Dauer der Untersuchung selbst freigestellt, sondern für die gesamte Zeit, die Sie dafür aufwenden müssen, also zum Beispiel auch für die Anfahrt. Wenn Ihr Arbeitgeber das verlangt, müssen Sie ihm die dafür erforderliche Zeit nachweisen.

Wenn Sie ohne Schwierigkeiten außerhalb Ihrer Arbeitszeiten einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung bekommen können, dann muss Ihr Arbeitgeber Sie nicht dafür freistellen.

Falls Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht einigen können, ob und wie lange Sie für eine Vorsorgeuntersuchung freigestellt werden, dann können Sie sich an Ihre Aufsichtsbehörde wenden.