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Welche Regelungen gelten für die Mutterschutzfrist bei einer Behinderung des Kindes?

Wenn beim Neugeborenen innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, können Sie eine Verlängerung der Schutzfrist auf zwölf Wochen bei Ihrer Krankenkasse beantragen, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.

Sie können pädagogische und therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen, die die Entwicklung Ihrer Kinder unterstützen. Diese sogenannte Frühförderung wird angeboten von interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren.

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Frühförderung in Ihrem Ort zu erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt.