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Gibt es Mutterschutz in der Ausbildung?

Mutterschutz gibt es auch in der Ausbildung. Die meisten Ausbildungsverhältnisse sind rechtlich gesehen befristete Arbeitsverhältnisse, die enden, wenn Sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Das gilt auch, wenn Sie schwanger sind.

Wenn Sie während der Ausbildung schwanger sind, können Sie aber vor Ihrer Abschlussprüfung beantragen, dass Ihre Ausbildungszeit verlängert wird - zum Beispiel dann, wenn Sie wegen Ihrer Schwangerschaft häufig gefehlt haben. Den Antrag richten Sie bitte an die Stelle, die Ihre Ausbildung überwacht, zum Beispiel an Ihre Handwerkskammer oder an die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung nicht bestehen, können Sie auch beantragen, dass Ihr Ausbildungsverhältnis ausnahmsweise verlängert wird bis zur nächsten Abschlussprüfung - aber maximal um ein Jahr.

Es ist auch möglich, mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich eine Vereinbarung über die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses zu treffen.