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Gibt es Mutterschutz in der Probezeit?

Das Mutterschutzgesetz gilt bei einem von vornherein unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer Probezeit uneingeschränkt auch in der Probezeit.

Die Probezeit verlängert sich nicht durch den Mutterschutz - auch dann nicht, wenn Ihr Arbeitsvertrag von vornherein nur für die Probezeit geschlossen wurde und danach automatisch endet (sogenanntes "befristetes Probearbeitsverhältnis"). Ihre Schwangerschaft hat in diesen Fällen keine Auswirkung auf die Befristung: Wenn die vereinbarte Frist endet, dann endet auch das befristete Probearbeitsverhältnis und mit ihm der Mutterschutz.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich auch an Ihre Aufsichtsbehörde wenden, die für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig ist.