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Gibt es Mutterschutz, wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe?

Mutterschutz gibt es auch bei befristeten Stellen. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, unterscheidet sich der Mutterschutz bei befristeten Stellen nicht vom Mutterschutz bei unbefristeten Stellen. Wenn Sie eine befristete Stelle haben, bekommen Sie also Mutterschutz, solange Ihr Arbeitsvertrag noch läuft. Wenn Ihr Arbeitsvertrag endet, dann endet auch der Mutterschutz.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich auch an Ihre Aufsichtsbehörde wenden, die für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig ist.

Das kommt darauf an, wie Sie krankenversichert sind:

  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Ihre Stelle während der Mutterschutzfrist endet, dann übernimmt danach Ihre Krankenkasse den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld - allerdings nur in Höhe des Krankengeldes. Die Krankenkasse zahlt bis zum Ende der Mutterschutzfrist sowohl das Mutterschaftsgeld als auch den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Krankengeldes.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind und Ihre Stelle während der Mutterschutzfrist endet, dann bekommen Sie unverändert das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes haben Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes.

WICHTIG: Wenn Sie schwanger sind und arbeitslos werden, noch bevor die Mutterschutzfrist beginnt, dann erkundigen Sie sich bitte über Ihre finanzielle Absicherung bei der Agentur für Arbeit, bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Sozialamt.

Mehr zum Thema Mutterschaftsgeld erfahren Sie unter Was sind Mutterschaftsleistungen?