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Wie wirkt sich der Mutterschutz auf meine Rente aus?

Vor und nach der Geburt, wenn Sie sich im Mutterschutz befinden, zahlen Sie keine Beiträge in die Rentenversicherung ein, Ihnen werden aber in der beitragsfreien Zeit Anrechnungszeiten gutgeschrieben. Diese werden bei der späteren Rentenauszahlung berücksichtigt und erhöhen Ihre Rente. Sie werden jedoch nicht auf jede Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Als Anrechnungszeit gelten die üblichen Mutterschutzfristen von 6 Wochen vor der Geburt und normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Mutterschutzfristen in der ehemaligen DDR können bis zu 20 Wochen nach der Geburt reichen. 

Die nach der Geburt beginnende Kindererziehungszeit hat insgesamt einen höheren Einfluss auf Ihre Rentenhöhe. 

Sie können sich 36 Kalendermonate Kindererziehungszeiten für die spätere Rente anrechnen lassen, wenn Sie mit Ihrem Kind in Deutschland leben. Sie werden in dieser Zeit so gestellt, als hätten Sie Beiträge wie ein Durchschnittsverdiener gezahlt. Beiträge müssen Sie jedoch nicht zahlen.

Mehr zum Thema Familie und Rente finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung.