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Was ist der Kündigungsschutz?

Vom Beginn Ihrer Schwangerschaft an bis zum Ende Ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, ist die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Der gleiche Kündigungsschutz gilt bis zum Ablauf von vier Monaten bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (Kündigungsschutzfristen).

Vor einer Kündigung sind Sie erst geschützt, wenn Ihr Arbeitgeber weiß, dass Sie schwanger sind, ein Kind bekommen haben oder eine Fehlgeburt hatten.

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, bevor Sie ihn darüber informiert haben, haben Sie ab der Kündigung noch bis zu zwei Wochen Zeit, um Ihren Arbeitgeber zu informieren. Wenn Sie diese Frist unverschuldet versäumen, dann sollten Sie die Information unverzüglich nachholen, damit Sie vor Kündigung geschützt sind. Der Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn Sie selbst von der Schwangerschaft noch nichts wussten oder sich noch nicht sicher waren. Sie müssen aber schon schwanger gewesen sein, als Sie die Kündigung bekommen haben.

Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit nehmen, dann kann sich der besondere Kündigungsschutz verlängern. Mehr dazu erfahren Sie unter Was ist Elternzeit?