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Gibt es Mutterschutz für Studentinnen?

Mutterschutz gibt es auch für Studentinnen. Wenn Sie studieren und schwanger sind, dann können Sie bei verpflichtenden Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika fehlen, wenn diese für Sie oder Ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen. Gleiches gilt, unabhängig von Gefährdungen, innerhalb der Mutterschutzfristen.

Es gibt aber auch Besonderheiten:

  • Sie können auch während der Mutterschutzfristen an verpflichtenden Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika teilnehmen, wenn Sie das möchten. Dies müssen Sie gegenüber Ihrer Hochschule ausdrücklich verlangen. Sie können diese Erklärung jedoch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
  • Sie dürfen zwischen 20 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen tätig werden, wenn Sie einwilligen und dies für Ihre Studienzwecke erforderlich ist. Es ist kein behördliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Ihre Hochschule muss Ihre Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr aber der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
  • Die besonderen mutterschutzrechtlichen Regelungen zu Kündigungsschutz und Leistungen sind auf Studentinnen ohne Erwerbseinkommen normalerweise nicht anzuwenden.
  • Studentinnen ohne Erwerbseinkommen können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Unterstützungen beantragen, wenn Sie schwanger sind oder ein Kind haben.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich während oder nach Ihrer Schwangerschaft für ein oder zwei Semester von der Uni beurlauben zu lassen. Bitte beachten Sie dabei:

  • Urlaubssemester gelten zwar nicht als Fachsemester, aber sie werden als Hochschulsemester gezählt. Dadurch verlängert sich zum Beispiel Ihre Studienzeit.
  • Während der Urlaubssemester können Sie kein BAföG bekommen
  • Während des Urlaubssemesters können Sie die meiste Zeit auch kein Kindergeld bekommen. Kindergeld ist nur möglich während der Mutterschutzfristen und für eine Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen dem Ende der Mutterschutzfrist und dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihr Studium wieder aufnehmen.
  • Urlaubssemester wirken sich auch aus auf Ihre Sozialversicherungen, also zum Beispiel auf Ihre Krankenversicherung und auf Ihre Arbeitslosen-Versicherung. Wenn Sie neben Ihrem Studium arbeiten, dann sind Sie während eines Urlaubssemesters voll sozialversicherungspflichtig.

Wie sich Urlaubssemester auf die Teilnahme an Prüfungen auswirkt, das regelt jede Hochschule anders. Auch wie viele Urlaubssemester Sie maximal nehmen können, kann jede Hochschule selbst regeln. Bitte wenden Sie sich mit solchen Fragen zum Beispiel an Ihr Studienbüro. Antworten auf viele solche Fragen können Sie in der Satzung Ihrer Hochschulen finden.

Für Sie gelten jedoch die Vorschriften des Mutterschutzes für Arbeitnehmerinnen,

  • wenn Sie als studentische Hilfskraft arbeiten oder
  • wenn Sie Studentinnen in Universitätsklinikum, Krankenhaus oder Labor arbeiten.