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Kann ich die Elternzeit verlängern?

Sie können pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, siehe unter Wie lange kann ich Elternzeit nehmen? Wenn Sie weniger als 3 Jahre angemeldet haben, können Sie noch weitere Elternzeit nehmen - entweder direkt im Anschluss an die bereits angemeldete Elternzeit oder später. Eine Einschränkung gibt es dabei wegen des sogenannten „Bindungszeitraums“: Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes angemeldet haben, haben Sie sich bei der Anmeldung festgelegt, wann Sie innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen werden, siehe Wie lange kann ich Elternzeit nehmen? In diesen beiden Jahren können Sie nur dann weitere Elternzeit nehmen, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Wenn Ihr Arbeitgeber über die Verlängerung Ihrer Elternzeit entscheidet, muss er alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls abwägen. Das heißt: Er muss sowohl das berücksichtigen, was für ihn selbst wichtig ist, als auch das, was für Sie wichtig ist. In einem Ausnahmefall können Sie die Verlängerung der Elternzeit auch von Ihrem Arbeitgeber verlangen, selbst wenn dieser nicht zustimmt. Dies ist möglich, wenn Sie geplant hatten, dass der andere Elternteil nach Ihnen in Elternzeit geht, um Ihr Kind zu betreuen - aber dies aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist.

Der Antrag für die Verlängerung Ihrer Elternzeit muss bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden. Ihr Antrag sollte Ihre Anschrift sowie die des Arbeitgebers, den Betreff und den genauen Verlängerungszeitraum beinhalten.

Nach dem Bindungszeitraum benötigen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers nicht, wenn Sie weitere Elternzeit nehmen wollen. Bitte beachten Sie aber die Anmeldefristen.