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Haben Adoptiveltern bei einer Auslandsadoption Anspruch auf Elterngeld, Elternzeit oder Mutterschutz?

Sie können als Adoptiveltern Elterngeld bekommen oder Elternzeit nehmen. Näheres erfahren Sie unter Was ist Elterngeld? und Was ist Elternzeit?

Da bei einer Adoptivmutter keine Gesundheitsrisiken wie bei einer Schwangeren oder einer Frau kurz nach der Entbindung bestehen, sind die Mutterschutzvorschriften nicht anwendbar. Es gibt aber einen Anspruch auf Elternzeit.

Adoptierte Säuglinge haben das Recht auf Betreuung durch eine Hebamme. Die Hebamme wird über die Krankenkasse abgerechnet, bei der das Baby versichert ist. Es empfiehlt sich, vorab eine Kostenübernahme einzuholen, da die Kassen den Umfang des Anspruchs unterschiedlich festlegen. Diese Regelung gilt bei gesetzlich versicherten Kindern. Wenn Sie privat versichert sind, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Adoptivkinder können sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Auch nach der Adoption stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Adoptionsvermittlungsstellen zur Seite. Insbesondere wenn Kinder erhöhte Fürsorgebedürfnisse haben, bieten die Fachkräfte Unterstützung und Hilfe und geben Auskunft zu weiteren Förderungs- und Beratungsangeboten. Daneben führen die Vermittlungsstellen häufig Themenabende, Seminare oder Gesprächsgruppen mit Therapeutinnen und Therapeuten durch. Hilfreich ist zudem, sich mit anderen Adoptiveltern auszutauschen.

Hier finden Sie weitere Informationen auf der Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen.