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Checklisten rund um die Geburt
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Rund um die Geburt sind viele Behördengänge und andere Termine zu erledigen.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos auf einen Blick.
In unserer praktischen Checkliste vor der Geburt (PDF, barrierefrei) erfahren Sie ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps. Sie können die Checkliste auch herunterladen und ausdrucken.
Im Überblick: Was vor der Geburt zu erledigen ist
Zum Vergrößern bitte hier klicken.
Formalitäten- Damit für Sie als Arbeitnehmerin der Mutterschutz gilt, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft und den errechneten Entbindungstermin mitteilen.
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Mutterschutzlohn beantragen, wenn Sie vor und nach den Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots.
- Sie können das Elterngeld schon mit dem Elterngeldrechner planen.
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In unserer praktischen Checkliste nach der Geburt (PDF, barrierefrei) erhalten Sie ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps.
Sie können die Checkliste auch herunterladen und ausdrucken.
Nach der Geburt sollten Mütter sich körperlich schonen. Sie sollten wissen, dass es möglich ist, mit schriftlicher Vollmacht jemanden zu beauftragen, die Behördengänge zu erledigen.
Im Überblick: Was nach der Geburt zu erledigen ist
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Formalitäten
- Ihr Kind innerhalb von 7 Werktagen beim Standesamt anmelden.
- Ihre Krankenkasse über die Geburt informieren.
- Kindergeld beantragen.
- Elterngeld beantragen.
- Mutterschaftsleistungen beantragen.
- Falls Sie eine Frühgeburt haben: Ihren Arbeitgeber informieren.
- Einen Termin für weitere Kindergesundheitsuntersuchungen bei einem Kinderarzt vereinbaren.
Wenn Sie nicht verheiratet sind:
- Vaterschaftsanerkennung: Damit Sie als Vater in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, müssen Sie bei Ihrem Standesamt oder Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.
- Sorgerechtserklärungen: Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, dann hat nur die Mutter das elterliche Sorgerecht. Wenn Sie gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Die Sorgerechtserklärung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.
- Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommen. Im Konfliktfall können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.