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Wie bin ich krankenversichert, während ich Elterngeld bekomme?
Während Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie bisher. Das heißt:
Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert.
Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, bleiben Sie privat krankenversichert.
Die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung können sich jedoch ändern. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung beraten, bevor Sie Elterngeld beantragen.
Wenn Sie neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen haben, müssen Sie keine Beiträge für Ihre Krankenversicherung bezahlen, während Sie Elterngeld bekommen. Beiträge müssen Sie nur zahlen, wenn Sie neben dem Elterngeld weitere Einnahmen haben - zum Beispiel weil Sie Teilzeit arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass Sie von diesen Beiträgen befreit werden. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenkasse beraten.
Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie studieren und eingeschrieben bleiben: Dann müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen, auch wenn Sie keine zusätzlichen Einnahmen haben.
Achtung! Falls Ihr Arbeitsverhältnis endet, während Sie Elterngeld bekommen oder in Mutterschutz sind, und Sie den Elterngeld-Bezug unterbrechen, können Sie Ihre Krankenversicherung verlieren. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, müssen Sie wie bisher keine Beiträge zahlen.
Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie wie bisher Beiträge zahlen. In manchen Fällen müssen Sie nur die Mindestbeiträge zahlen oder sogar gar keine Beiträge. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenversicherung beraten.
Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie alle Beiträge selbst zahlen - auch den Teil, den bisher Ihr Arbeitgeber gezahlt hat. Als Ausgleich bekommen privat Versicherte meistens ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte, weil bei der Ermittlung ihres bisherigen Netto-Einkommens keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird. In der Regel ist es nicht möglich, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, während Sie Elterngeld bekommen.