Navigation

Kann ich bei einer befristeten Stelle Elternzeit nehmen?

Auch wenn Ihre Stelle befristet ist, können Sie Elternzeit nehmen. Dazu müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen wie bei einer unbefristeten Stelle. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre Elternzeit auch endet, wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Denn Elternzeit ist nur möglich, solange Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind.

Normalerweise verlängern sich befristete Verträge nicht durch die Elternzeit. Ausnahmen gibt es zum Beispiel

Wegen der Befristung kann es Besonderheiten geben bei der Anmeldung der Elternzeit:

Bei der Anmeldung der Elternzeit müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Normalerweise betragen diese 7 oder 13 Wochen, siehe Wann und wie muss ich Elternzeit anmelden? Nur ausnahmsweise sind kürzere Fristen möglich. Es kann ein Grund für eine solche Ausnahme sein, wenn Ihr Arbeitgeber Sie erst sehr spät informiert, dass Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie zum Beispiel erst so spät informiert, dass Sie die Frist gar nicht mehr einhalten können, dann können Sie die Elternzeit ausnahmsweise auch später anmelden. In solchen Fällen sollten Sie die Elternzeit möglichst früh bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Welche Fristen in solchen Fällen gelten, kann nicht pauschal gesagt werden, denn es kommt auf die Umstände des einzelnen Falls an.

Wenn Sie Elternzeit anmelden, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, dann müssen Sie sich normalerweise für 2 Jahre festlegen (sogenannter "Bindungszeitraum"), siehe Wie kann ich die Elternzeit aufteilen? Falls Ihr Arbeitsvertrag kürzer ist als diese 2 Jahre, dann müssen Sie sich auch nicht länger festlegen.