-
Kontakt Wir beantworten Ihre Fragen.
-
Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
Sie befinden sich hier:
Kann ich als Soldatin oder Soldat Elternzeit nehmen?
Auch als Soldatin oder Soldat können Sie Anspruch auf Elternzeit haben. Während der Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, außer auf die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz entfallen ebenfalls. Darüber hinaus gelten für Sie einige besondere Regelungen, die hier nicht näher erläutert werden.
Ihre Ansprechpartner sind die Disziplinarvorgesetzten sowie der Sozialdienst der Bundeswehr. Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auch
- beim Berufsförderungsdienst (BFD),
- beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw),
- beim Versicherungsamt Ihrer Gemeinde,
- beim Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw),
- beim Sozialdienst der Bundeswehr.