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Was kann ich machen, wenn mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnt?

Wenn Sie während der Elternzeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten wollen, aber Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit ablehnt, dann müssen Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen. Sie können auch Ihren Arbeitgeber um Zustimmung bitten, bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitstelle zu beginnen. Dazu können Sie sich auch bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit wirksam abgelehnt hat. Sie sollten also eine schriftliche Ablehnung Ihres Antrags vorliegen haben. Informationen hierzu finden Sie unter Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Nähere Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder - bei Problemen mit der Anerkennung - bei der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.