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Bin ich während der Elternzeit gesetzlich unfallversichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur für Aufgaben, die in direktem Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen. Während der Elternzeit erfüllen Sie solche Aufgaben nur, falls Sie Teilzeit arbeiten. Dann sind sie dafür auch unfallversichert.

Wenn Sie während der Elternzeit zum Beispiel eine Fortbildung oder eine Weihnachtsfeier oder ein anderes Betriebsfest besuchen, dann sind Sie unfallversichert. Das gilt für alle betrieblichen oder dienstlichen Veranstaltungen, zu denen Sie eingeladen wurden. Es kommt nicht darauf an, ob Sie außerdem in Teilzeit arbeiten.

Mehr Informationen zu diesem Thema bekommen Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).