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Kann ich Elternzeit nehmen, wenn ich einen ausländischen Arbeitsvertrag habe?

Elternzeit können alle Beschäftigten bekommen, die ihre Arbeit gewöhnlich in Deutschland verrichten oder deren Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde. Wenn Sie Ihre Arbeit gewöhnlich in Deutschland verrichten, dann kommt es nicht darauf an, ob Ihr Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht geschlossen wurde oder nicht. 

Artikel 9 Verordnung Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) ordnet in bestimmten Fällen eine zwingende Anwendung des deutschen Rechts auf einen Vertrag an, selbst wenn für den Vertrag eine andere Rechtsordnung gelten soll.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Elterngeld und der Elternzeit wichtige familienpolitische Ziele, also öffentliche Gemeinwohlinteressen - eine Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 9 der EG-Verordnung 593/2008.