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Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?

Elternzeit ist immer an das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis gebunden. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, dann endet auch die laufende Elternzeit.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, haben Sie beim neuen Arbeitgeber wieder Anspruch auf Elternzeit. Allerdings gilt auch dort die gesetzliche Anmeldefrist von 7 Wochen beziehungsweise 13 Wochen. Wann welche Frist gilt, erfahren Sie unter Wann und wie muss ich Elternzeit anmelden?

In diesem Zusammenhang gilt es aber nicht als Arbeitgeberwechsel, wenn Ihr Betrieb ganz oder teilweise verkauft wird, fusioniert oder aufgespalten wird (sogenannter "Betriebsübergang" oder sogenannte "Umwandlung"). In solchen Fällen ist der neue Arbeitgeber meistens gebunden an die Vereinbarungen, die Sie mit dem alten Arbeitgeber getroffen haben. Das betrifft auch die Zusagen des alten Arbeitgebers zur Elternzeit.