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Welche Auswirkungen hat eine Teilzeitarbeit auf den Arbeitsvertrag?

Wenn Sie während der Elternzeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, dann dürfen Sie durch die Teilzeit nicht schlechter gestellt werden. Durch die Teilzeitvereinbarung wird zwar Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis geändert. Diese Änderung darf aber nur Ihre Arbeitszeit betreffen. Die übrigen vertraglichen Vereinbarungen bleiben normalerweise bestehen.

Nach der Elternzeit gilt automatisch das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wieder so, wie es vor der Elternzeit gegolten hat. Dafür müssen Sie keinen Antrag stellen.

Nach der Elternzeit können Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, sofern in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Das gilt auch dann, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben. In diesem Fall müssen Sie nach Ihrer Elternzeit automatisch wieder so viele Wochenstunden arbeiten wie vor der Elternzeit.

Besonderheiten gibt es bei befristeten Stellen, siehe Kann ich bei einer befristeten Stelle Elternzeit nehmen?