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Kann ich während der Probezeit Elternzeit nehmen?

Sie können auch während der Probezeit Elternzeit in Anspruch nehmen.

Ob sich die Probezeit um die Dauer der Elternzeit verlängert, ist gesetzlich nicht geregelt. Möglicherweise gibt es dazu Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder - falls Sie nach Tarif beschäftigt sind - in Ihrem Tarifvertrag. Wenn Sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, verlängert sich die Probezeit normalerweise nicht.

Auch in der Probezeit gilt für Sie der besondere Kündigungsschutz der Elternzeit. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nur unter besonderen Voraussetzungen kündigen. Normalerweise kann er Ihnen während der Probezeit ohne Frist und ohne konkreten Grund kündigen. Während der Elternzeit ist das nicht möglich, auch nicht in der Probezeit. Genaueres zur Kündigung während der Elternzeit finden Sie unter Kann mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit kündigen?