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Kann ich als Beamtin oder Beamter Elternzeit nehmen?

Auch als Beamtin oder Beamter können Sie Anspruch auf Elternzeit haben. Für Sie gelten allerdings besondere beamtenrechtliche Regelungen:

  • Falls Sie Landesbeamtin oder Landesbeamter sind, gelten für Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes.
  • Falls Sie Bundesbeamtin oder Bundesbeamter sind, gelten für Sie die Regelungen der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) des Bundes.

Diese Regelungen werden hier nicht näher erläutert. Auskunft darüber bekommen Sie von der Personalstelle Ihrer Behörde.

Die besonderen beamtenrechtlichen Regelungen gelten für Sie zum Beispiel auch,

  • wenn Sie ein Lehramtsreferendariat machen oder
  • wenn Sie Wahlbeamtin- oder Wahlbeamter sind. Dazu gehören beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Beigeordnete.