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Wann sage ich es meinem Chef? Wann meinem persönlichen Umfeld?
Viele Adoptiveltern haben die Erfahrung gemacht, dass es am besten ist, während der Bewerbungsphase nur dem engsten Umfeld von den Plänen zu erzählen. Menschen, die Sie gut kennen, können sensibel darauf eingehen und Sie eventuell unterstützen.
Ob Sie über Ihre Adoptionsbewerbung am Arbeitsplatz offen sprechen, sollten Sie von der Arbeitsatmosphäre abhängig machen. Wenn Sie einen engen Draht zu Ihren Kolleginnen und Kollegen haben, kann das durchaus entlastend sein. Sie müssen dann z.B. keine Ausreden erfinden, wenn Sie frei nehmen müssen, um einen Termin in der Adoptionsvermittlungsstelle wahrzunehmen.
Wenn das Kind zu Ihnen in Adoptionspflege kommt und Sie Elternzeit für Ihr Kind nehmen möchten, melden Sie diese gegenüber Ihrer Arbeitsstelle so bald wie möglich schriftlich an. Damit informieren Sie diese zugleich über Ihren Familienzuwachs. Sie müssen sich dabei jedoch keine Sorgen um Ihre Anstellung machen. Bei einer Adoption gelten die gleichen Regelungen wie bei einem leiblichen Kind: Sie können bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen und auch Elterngeld beantragen. Die Elternzeit ist regulär spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn anzumelden. Falls der Beginn der Adoptionspflege nicht rechtzeitig geplant werden konnte, ist dies auch mit kürzerer Frist möglich.
Auch unabhängig von einer Elternzeit empfiehlt es sich, Ihre Arbeitsstelle über die Ankunft Ihres Kindes zu informieren. Denn Ihr Alltag wird sich verändern, wenn Ihr Kind da ist. Es kann vieles erleichtern, wenn Ihr Arbeitsumfeld Bescheid weiß.