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Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Ja, Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld oder
  • Sozialhilfe oder
  • Kinderzuschlag,
  • Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Allerdings wird das Elterngeld auf diese Leistungen komplett als Einkommen angerechnet.

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, bekommen Sie einen Elterngeld-Freibetrag. In Höhe dieses Freibetrags wird das Elterngeld nicht angerechnet. Das bedeutet im Ergebnis: Rechnerisch bekommen Sie zusätzlich zu der ungekürzten Sozialleistung den Elterngeld-Freibetrag. Wie hoch dieser Freibetrag ist, hängt davon ab, wie viel Einkommen Sie vor der Geburt Ihres Kindes hatten. Er beträgt aber

  • maximal 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen und
  • maximal 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen.

Die Höhe des Freibetrags ändert sich nicht bei Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen.