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Kann ich Elterngeld bekommen, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Ja, Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld oder
- Sozialhilfe oder
- Kinderzuschlag,
- Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Allerdings wird das Elterngeld auf diese Leistungen komplett als Einkommen angerechnet.
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, bekommen Sie einen Elterngeld-Freibetrag. In Höhe dieses Freibetrags wird das Elterngeld nicht angerechnet. Das bedeutet im Ergebnis: Rechnerisch bekommen Sie zusätzlich zu der ungekürzten Sozialleistung den Elterngeld-Freibetrag. Wie hoch dieser Freibetrag ist, hängt davon ab, wie viel Einkommen Sie vor der Geburt Ihres Kindes hatten. Er beträgt aber
- maximal 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen und
- maximal 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen.
Die Höhe des Freibetrags ändert sich nicht bei Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.