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Was Sie zum Elterngeld wissen müssen
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Wir haben Ihnen alle Informationen zu den Änderungen bereitgestellt.
Mehr erfahren-
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren. Mehr zu den einzelnen Varianten erfahren Sie auf der Seite Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Ausführliche Informationen zur Berechnung des Elterngelds finden Sie unter Höhe des Elterngelds.
Seit dem 1. September 2021 gelten neue Regelungen beim Elterngeld zu den Teilzeitmöglichkeiten, beim Partnerschaftsbonus und für Eltern von Frühchen. Hier erfahren Sie mehr zur Elterngeld-Reform 2021.
Weitere Neuregelungen im Elterngeld gibt es für Geburten am oder nach dem 1. April 2024. Hier erfahren Sie mehr zu den Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024.
Das Elterngeld ist geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Wie kann ich den Bezug des Elterngelds planen?
Dazu können Sie zum Beispiel unseren Elterngeldrechner verwenden. Den Elterngeldrechner gibt es mit Planer. Hiermit können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen und wie Sie den Bezug mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner aufteilen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich zum Beispiel Elterngeld und ElterngeldPlus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen. Außerdem können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird.
Weitere Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie Beratung vor Ort mithilfe der Postleitzahl herausfinden.
Ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld?
Nein, wie hoch Ihr ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, ob und wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten. Nur wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatliche ElterngeldPlus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Dafür können Sie es doppelt so lang bekommen.
Wird das Elterngeld besteuert?
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten "Progressionsvorbehalt". Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen. Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen. Deshalb müssen Sie das Elterngeld auch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Beachten Sie: Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie leben in Deutschland.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.
Elterngeld können Sie bekommen
- für Ihr leibliches Kind,
- für das leibliche Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners,
- für Ihr Adoptivkind, auch bei Stiefkindadoptionen und, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft,
- in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes eine Behinderung haben, schwer krank oder gestorben sind; weitere Informationen finden Sie unter Können wir auch als Großeltern oder andere Verwandte Elterngeld beantragen?
Für das Elterngeld kommt es nicht auf Ihr Arbeitsverhältnis an. Elterngeld gibt es für
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte
- Selbstständige
- Erwerbslose
- Studierende und Auszubildende
- Hausfrauen und Hausmänner
- Teilzeitarbeitende
- Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
- Selbstständig und Nicht-Selbstständig Arbeitende
- Arbeitende im Ausland
Elterngeld können Sie also auch bekommen, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben.
Auch wenn Sie andere Leistungen beziehen, können Sie Elterngeld bekommen. Hier finden Sie weiterführende Informationen:
- Arbeitslosengeld I
- Bürgergeld
- Andere Sozialleistungen: Bafög oder Wohngeld
- Entgeltersatzleistungen vor der Geburt
- Krankengeld
Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie Ihr Kind gemeinsam mit dem anderen Elternteil erziehen. Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie Ihr Kind alleine oder getrennt vom anderen Elternteil erziehen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Elterngeld für:
- Elternpaare
- Getrennt Erziehende
- Alleinerziehende
- Regenbogenfamilien
- Adoptiveltern
- Großeltern und andere Verwandte
- Verwitwete und Waisen
- Ausländische Eltern
Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.
Ja. Elterngeld können Sie auch dann bekommen, wenn Ihr Kind für einen Teil des Tages von anderen Personen betreut wird, zum Beispiel durch Au-Pairs, von Verwandten, von einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:
- Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?
- Wie viel Einkommen hatten Sie bisher?
- Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
- Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
- Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
- Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Je nach Einkommen beträgt
- Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und
- ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei Zwillingen oder bei älteren Geschwistern.
Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeldrechner.
Höhe von Basiselterngeld
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet:
- In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
- In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
Mehr Elterngeld für Geringverdienerinnen und Geringverdiener
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:
- Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.
- Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.
- Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.
Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten.
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeldrechner.
Höhe von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Diese Grenze nennt man "Deckelungsbetrag". Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld. Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt.
ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten. Dann kann es sein, dass das ElterngeldPlus genauso hoch ist wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie das ElterngeldPlus.
Beispiele für Kombinationen von Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Netto-Einkommen nach der Geburt 0 Euro monatlich Einkommens-Unterschied 2.000 Euro monatlich Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) 1.300 Euro monatlich davon die Hälfte ("Deckelungsbetrag") 650 Euro monatlich ElterngeldPlus 650 Euro monatlich Basiselterngeld für maximal 12 Monate Summe 12 mal 1.300 Euro = 15.600 Euro ElterngeldPlus für maximal 24 Monate Summe 24 mal 650 Euro = 15.600 Euro Art des Verdiensts / des Elterngelds Betrag Netto-Einkommen vor der Geburt 2.000 Euro monatlich Netto-Einkommen nach der Geburt 500 Euro monatlich Einkommens-Unterschied 1.500 Euro monatlich Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) 975 Euro monatlich Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) 1.300 Euro monatlich davon die Hälfte ("Deckelungsbetrag") 650 Euro monatlich ElterngeldPlus 650 Euro monatlich Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag.
Weil das ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, erhalten die Eltern am Ende trotzdem mehr Elterngeld, wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate Summe 12 mal 975 Euro 11.700 Euro ElterngeldPlus für maximal 24 Monate Summe 24 mal 650 Euro 15.600 Euro Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeldrechner.
Art des Verdiensts / des Elterngelds Betrag Netto-Einkommen vor der Geburt 2.000 Euro monatlich Netto-Einkommen nach der Geburt 1.200 Euro monatlich Einkommens-Unterschied 800 Euro monatlich Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) 520 Euro monatlich Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) 1.300 Euro monatlich davon die Hälfte ("Deckelungsbetrag") 650 Euro monatlich ElterngeldPlus 520 Euro monatlich Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn der Deckelungsbetrag ist höher als 65 % vom Einkommens-Unterschied. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen.
Trotzdem kann es doppelt so lange bezogen werden. Dadurch erhalten die Eltern am Ende insgesamt doppelt so viel Elterngeld:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate Summe 12 mal 520 Euro = 6.240 Euro ElterngeldPlus für maximal 24 Monate Summe 24 mal 520 Euro = 12.480 Euro Mindestbetrag und Höchstbetrag des Elterngeldes
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das bedeutet: Sie bekommen als Basiselterngeld mindestens 300 Euro, auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder auch wenn bei Ihnen nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter in gleicher Teilzeit arbeiten. Wenn Sie vor der Geburt Einkommen hatten und die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt, bekommen Sie ebenfalls den Mindestbetrag.
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.
Mehr Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie mehrere Kinder haben.
Wie kann ich den Bezug des Elterngelds planen?
Dazu können Sie zum Beispiel unseren Elterngeldrechner verwenden. Den Elterngeldrechner gibt es mit Planer. Hiermit können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen und wie Sie den Bezug mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner aufteilen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich Elterngeld und ElterngeldPlus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen. Außerdem können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird.
Weitere Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie Beratung vor Ort mithilfe der Postleitzahl herausfinden.
Ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld?
Nein, wie hoch Ihr ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, ob und wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten. Nur wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatliche ElterngeldPlus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Dafür können Sie es doppelt so lang bekommen.
Wird das Elterngeld besteuert?
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten "Progressionsvorbehalt". Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen. Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen. Deshalb müssen Sie das Elterngeld auch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Beachten Sie: Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit
Als Einkommen werden alle Einkünfte aus Ihrer nicht-selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum berücksichtigt.
Auch die Einkünfte aus einer Neben-Beschäftigung zählen zum Einkommen, zum Beispiel aus einem „Minijob“.
Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge. Dazu zählen Lohnbestandteile, die nicht fortlaufend gezahlt werden, zum Beispiel Abfindungen oder Leistungsprämien, Provisionen, 13. Monatsgehälter, Urlaubsgelder und Weihnachtsgelder.
Steuerfreie Einnahmen werden ebenfalls nicht berücksichtigt, zum Beispiel- Trinkgelder oder
- steuerfreie Zuschläge oder
- Einkünfte aus einem Ehrenamt im Rahmen der gesetzlichen Freigrenzen oder
- Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter im Rahmen der gesetzlichen Freigrenzen.
- in vielen Fällen: Einkünfte aus Fotovoltaik-Anlagen.
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit werden alle Gewinne berücksichtigt
- aus selbstständiger Arbeit,
- aus einem Gewerbebetrieb und
- aus Land- und Forstwirtschaft.
Wenn Sie bei einer dieser Einkommensarten im Bemessungszeitraum Verlust gemacht haben, wird der Verlust nicht verrechnet mit Gewinnen aus einer anderen Einkommensart. Stattdessen fließt die Einkommensart, bei der Sie Verlust gemacht haben, mit 0 in die Berechnung ein.
Einnahmen, die kein Erwerbseinkommen sind
Leistungen, die als Ersatz für Ihr Erwerbseinkommen gedacht sind (sogenannte Entgeltersatzleistungen), werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Solche Leistungen sind zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Krankengeld
- bestimmte Renten, beispielsweise Erwerbsminderungsrenten
Ebenfalls nicht berücksichtigt werden:
- Bürgergeld
- Stipendien
- BAföG
Ausländisches Einkommen
Ausländisches Einkommen wird nur berücksichtigt, wenn Sie für dieses Einkommen in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz Steuern zahlen.
Falls Sie weder in der EU noch in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz Steuern gezahlt haben, können Sie trotzdem Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags bekommen.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Den Antrag sollten Sie gleich nach der Geburt und innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter Beratung vor Ort.
In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie unter ElterngeldDigital.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Bitte nutzen Sie für den Antrag das Formular Ihres Bundeslandes. Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer Elterngeldstelle, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.
Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin stellen.
Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen kann, muss er oder sie Ihren Antrag auch unterschreiben.
Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes und
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen.
Falls Sie nicht-selbstständig sind:
- als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,
- als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Falls Sie selbstständig sind:
- in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt und
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:
- Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und
- Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.
Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:
- Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen:
Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:
- Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Bei selbstständiger Tätigkeit:
- eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern. Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen. Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:
- Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.
- Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.
- Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.
- Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.
Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich.
Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle. Dazu genügt ein einfaches Schreiben. Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden.
Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben. Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig.
Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle.
Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.
Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Lebensmonate
Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die sogenannten "Lebensmonate" Ihres Kindes. Deren Beginn richtet sich nach dem Tag der Geburt Ihres Kindes. Ein Beispiel: Wenn Ihr Kind am 15. Februar geboren ist, dann ist
- der 1. Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März,
- der 2. Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April,
- der 3. Lebensmonat vom 15. April bis zum 14. Mai
und so weiter.
Unterschiedliche Dauer je nach Elterngeld-Variante
Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen:
- Paare (und getrennt Erziehende) können 14 Basiselterngeldmonate untereinander aufteilen. Voraussetzung: mindestens einer der Elternteile hat in 2 Lebensmonaten nach der Geburt weniger Einkommen als davor. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Die Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Wann Sie als alleinerziehend gelten, erfahren Sie unter Wieviel Elterngeld bekommen Alleinerziehende?
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für 2 Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Dadurch können Sie sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten. Mehr zur Höhe des Elterngeldes erfahren.
- Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn Sie beide parallel in Teilzeit arbeiten. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Wann Sie als alleinerziehend gelten, erfahren Sie unter Wieviel Elterngeld bekommen Alleinerziehende?
Die Elterngeldmonate können Sie untereinander aufteilen. Sie können das Basiselterngeld hintereinander oder abwechselnd beziehen. Der gleichzeitige Bezug durch beide Elternteile ist für 1 Lebensmonat möglich. Sie können das Elterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner abwechseln.
Dabei gelten folgende Einschränkungen:
- Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen.
- Ein Elternteil kann maximal 12 Lebensmonate Basiselterngeld bekommen.
- Ein Elternteil muss mindestens 2 Lebensmonate (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) beantragen.
- Wenn Sie in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Lebensmonate.
- Für Geburten ab dem 1. April 2024: Basiselterngeld können Sie nur für maximal 1 Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes gleichzeitig mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner bekommen. Das heißt auch: Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
- Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen - maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist. Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben.
- Wenn Sie die Mutter des Kindes sind, gelten bei Ihnen die Lebensmonate, in denen Sie für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten, als Monate, in denen Sie Basiselterngeld bekommen. Das bedeutet: Sie verbrauchen diese Monate als Basiselterngeldmonate. Es spielt keine Rolle, ob Sie für diese Monate tatsächlich Basiselterngeld beantragen oder nicht. In diesen Monaten können Sie weder ElterngeldPlus noch den Partnerschaftsbonus bekommen. Der andere Elternteil kann in dieser Zeit frei entscheiden, welche Variante des Elterngelds er bekommen möchte. Als Basiselterngeldmonate gelten auch Monate, in denen Sie während des Mutterschutzes Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankenversicherung bekommen.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt beim Basiselterngeld außerdem:
- Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
- Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
- Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten
können Basiselterngeld für mehr als 1 Monat gleichzeitig mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner bekommen.
Möglichkeiten der Aufteilung der Basiselterngeldmonate bei Paaren:
Die Elternteile beantragen jeweils 7 Monate Basiselterngeld. Die Mutter bekommt Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1 bis 7, der Vater bekommt Basiselterngeld in den Lebensmonaten 7 bis 13. Im Lebensmonat 7 beziehen die Eltern gleichzeitig. Damit ist der Anspruch auf 14 Lebensmonate Basiselterngeld ausgeschöpft.
Eine der beiden Mütter bekommt in den Lebensmonaten 1 bis 10 Basiselterngeld. Die andere Mutter bezieht in den Lebensmonaten 11 bis 14 Basiselterngeld.
Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Basiselterngeld und ElterngeldPlus können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten miteinander kombinieren und abwechseln. Jeden Monat Basiselterngeld können Sie tauschen in 2 Monate ElterngeldPlus. ElterngeldPlus können Sie auch länger als 1 Monat gleichzeitig mit dem anderen Elternteil bekommen, unabhängig davon, ob er gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
Die Mutter bekommt Basiselterngeld in den ersten 4 Lebensmonaten, der Vater in den Lebensmonaten 5 und 6. Beide Eltern bekommen ElterngeldPlus in den Lebensmonaten 7 bis 14. Damit haben die Eltern 6 Monate Basiselterngeld und 16 Monate ElterngeldPlus (8 Monate ElterngeldPlus pro Elternteil) verbraucht; das entspricht 14 Monaten Basiselterngeld.
Die Mutter bekommt Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1 bis 6. Parallel bezieht der Vater in Lebensmonat 1 Basiselterngeld und in den Lebensmonaten 2 und 3 ElterngeldPlus. In den Lebensmonaten 7 bis 10 beziehen beide Elternteile ElterngeldPlus. Der Vater bekommt in den Lebensmonaten 11 und 12 ElterngeldPlus und in Lebensmonat 13 Basiselterngeld. Damit haben die Eltern ihren Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld ausgeschöpft.
Die Mutter bezieht in den Lebensmonaten 1 bis 12 Basiselterngeld. Damit sind die ihr höchstens zustehenden Lebensmonate Basiselterngeld verbraucht. Die Eltern haben Anspruch auf die Partnermonate. Der Vater bezieht im Lebensmonat 1 Basiselterngeld und in den Lebensmonaten 2 und 13 ElterngeldPlus.
Zusätzliche Elterngeldmonate für Eltern besonders Frühgeborener
Kommt Ihr Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin.
Konkret erhalten Sie:
- bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld
Beispiel: Das Kind wird 9 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld.
Diese zusätzlichen Basiselterngeldmonate können sie auch als ElterngeldPlus nehmen. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate.
Die dargestellte Rechtslage für Frühgeborene betrifft alle Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten "Geschwisterbonus". Ihr Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.
Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt
- mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
- mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
- mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20.
Den Geschwisterbonus bekommen Sie zum letzten Mal in dem Lebensmonat, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben genannte Alter erreicht.
Mit dem Geschwisterbonus erhöhen sich auch der Mindest- und der Höchstbetrag des Elterngelds, das bedeutet: Mit dem Geschwisterbonus kann das Basiselterngeld mindestens
375 Euro und höchstens 1.980 Euro betragen, das Elterngeld-Plus mindestens 187,50 Euro und höchstens 990 Euro.Wie berechnet sich das Elterngeld für mein zweites Kind?
Das Elterngeld für das zweite Kind und für jedes weitere Kind wird genauso berechnet wie das Elterngeld für Ihr erstes Kind. Das bedeutet, es kommt darauf an, wie viel Einkommen Sie vor der Geburt des zweiten Kindes hatten. Wenn Ihr Einkommen vor der Geburt Ihres zweiten Kindes bestimmt wird, können bestimmte Kalendermonate übersprungen werden, zum Beispiel Monate, in denen Sie in Mutterschutz waren, und Monate, in denen Sie Elterngeld für Ihr erstes Kind bekommen haben, solange dieses noch keine 15 Monate alt war. Für Einzelheiten zu diesem Thema siehe Auf welchen Zeitraum vor der Geburt kommt es an?
Wieviel Elterngeld bekomme ich bei Zwillingen und weiteren Mehrlingen?
Wenn Sie Zwillinge haben, dann bekommen Sie für diese nur einmal Elterngeld. Denn das Elterngeld schafft einen Ausgleich für Ihren Verdienstausfall in der Zeit, in der Sie Ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten betreuen und erziehen. Das Elterngeld erhöht sich aber: Sie bekommen einen Zuschlag von
- 300 Euro auf das Basiselterngeld oder
- 150 Euro auf das ElterngeldPlus.
Bei Drillingen bekommen Sie den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen, und so weiter. Diesen Zuschlag nennt man "Mehrlings-Zuschlag".
Mit dem Mehrlings-Zuschlag erhöhen sich auch der Mindestbetrag und der Höchstbetrag des Elterngelds, das bedeutet: Bei Zwillingen zum Beispiel kann das Basiselterngeld mindestens 600 Euro und höchstens 2.100 Euro betragen, das ElterngeldPlus mindestens 300 Euro und höchstens 1.050 Euro.
Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf deren Alter an, sondern auf die Zeit seit dem Tag, an dem Sie die Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, also bei einem sogenannten "Kind in Adoptionspflege". Ab dem 14. Geburtstag des Adoptivkinds gibt es den Geschwisterbonus nicht mehr.
Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind können Sie zum Beispiel erhalten, wenn Sie nochmals schwanger werden, während Sie für das erste Kind noch Elterngeld bekommen. Weitere Informationen zu Mutterschaftsleistungen für Ihr zweites Kind erhalten Sie unter Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bekommen?
Wenn Sie ein weiteres Kind bekommen, während Sie Elterngeld beziehen, können Sie zweimal Elterngeld erhalten: für jedes Kind einmal. Das Elterngeld für das ältere Kind wird dann allerdings angerechnet auf das Elterngeld für das jüngere Kind.
Das bedeutet: Zusätzlich zum Elterngeld für das ältere Kind bekommen Sie mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus pro Monat für das jüngere Kind. Außerdem erhöht sich das Elterngeld für das jüngere Kind um den Geschwisterbonus. Es steigt dadurch um 10 %, mindestens um 75 Euro im Monat bei Basiselterngeld und mindestens um 37,50 Euro bei ElterngeldPlus.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Mit dem Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 2, 3 oder 4 weitere Monate ElterngeldPlus beziehen. Wenn Sie beide parallel in Teilzeit arbeiten, können Sie für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat zusätzlich zu ihrem Gehalt bekommen.
Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:
- Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig.
- Sie beantragen den Partnerschaftsbonus für mindestens 2 und höchstens 4 Lebensmonate. Diese Lebensmonate folgen direkt aufeinander.
- In dieser Zeit arbeiten Sie beide Teilzeit, und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.
Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau 24 bis 32 Stunden arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im Monat durchschnittlich arbeiten.
Wenn sie im Schnitt des Lebensmonats mehr oder weniger arbeiten als geplant, müssen Sie dies Ihrer Elterngeldstelle melden. Falls Sie in einem Lebensmonat weniger als 24 Stunden oder mehr als 32 Stunden arbeiten, müssen Sie den Partnerschaftsbonus für diesen Monat zurückzahlen. Auch wenn von beiden Elternteilen nur einer die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlieren beide den Partnerschaftsbonus für diesen Monat. Auf die anderen Lebensmonate wirkt sich das nicht aus, wenn Sie die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus in mindestens 2 Lebensmonaten erfüllen. Das Elterngeld für diese Lebensmonate können Sie behalten. Es wird nicht zurückgefordert. Beispielsweise können Sie, falls Sie nach 2 oder 3 Lebensmonaten wieder mehr arbeiten möchten, den Bezug des Partnerschaftsbonus beenden und können das Elterngeld für die ersten 2 oder 3 Bonus-Monate behalten.
Den Partnerschaftsbonus können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihr Kind getrennt erziehen.Falls Sie alleinerziehend sind, können Sie den Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen. Dazu genügt es, wenn nur Sie 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wann Sie als alleinerziehend gelten, wird unter Wieviel Elterngeld bekommen Alleinerziehende? erläutert.
Den Partnerschaftsbonus können Sie vor, zwischen oder nach den übrigen Elterngeld-Monaten nutzen. Sie können ihn auch dann nutzen, wenn Sie ansonsten nur Basiselterngeld bekommen.
Die dargestellte Rechtslage zum Partnerschaftsbonus betrifft alle Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.
Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie ElterngeldPlus. Je nach Ihrem Einkommen vor der Geburt beträgt der Partnerschaftsbonus pro Elternteil zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei Zwillingen oder bei älteren Geschwistern. Hier erfahren Sie mehr zu Höhe des Elterngeldes.
Wie hoch das Elterngeld und der Partnerschaftsbonus in Ihrem Fall sind, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeldrechner.
Was ist der Unterschied zwischen Partnerschaftsbonus und Partnermonate?
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen und jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten.
Die Partnermonate sind 2 zusätzliche Monate beim Basiselterngeld, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen. Dann können Sie statt 12 Monate Basiselterngeld 14 Monate Basiselterngeld bekommen.
Voraussetzungen:
- Ein Elternteil beantragt Elterngeld und das andere Elternteil beantragt auch mindestens 2 Monate Elterngeld.
- Mindestens ein Elternteil hat vor der Geburt gearbeitet und nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor.
Die Elterngeldmonate können Sie untereinander aufteilen. Sie können das Basiselterngeld hintereinander oder abwechselnd beziehen. Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist für einen Lebensmonat möglich. Mehr dazu erfahren Sie unter Was ist neu für Geburten ab 1. April 2024 beim Elterngeld?
Den Partnerschaftsbonus und die Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind.
Wie lange Sie Elterngeld bekommen können und wie Sie die Elterngeldmonate untereinander aufteilen können, erfahren Sie unter Dauer des Elterngeld-Bezugs.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Für Elterngeld müssen Sie nicht unbedingt Elternzeit nehmen. Allerdings dürfen Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, solange Sie Elterngeld bekommen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen deshalb ihre Arbeitszeit verringern, um Elterngeld zu bekommen, und nutzen dazu die Elternzeit.
Tipp: Stimmen Sie Ihre Elternzeit und den Bezug von Elterngeld aufeinander ab. Elterngeld wird für Lebensmonate Ihres Kindes gezahlt - und nicht für Kalendermonate. Wenn Sie Elterngeld beziehen, sollten Sie Ihre Elternzeit ebenfalls nach Lebensmonaten ausrichten.
Hier erfahren Sie mehr zur Elternzeit.Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach Ihrem sogenannten "Elterngeld-Netto". Dieses berechnet die Elterngeldstelle selbst aus Ihrem Brutto-Einkommen. Dabei wendet die Elterngeldstelle ein vereinfachtes Verfahren an. Deshalb kann sich das Ergebnis unterscheiden von Ihrem tatsächlichen Netto-Einkommen, wie es zum Beispiel auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsbescheinigung steht. Anhand Ihres „Elterngeld-Nettos“ wird dann Ihr Elterngeld berechnet.
Leistungen, die als Ersatz für Ihr Einkommen gedacht sind, (sogenannte "Entgeltersatzleistungen") wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
So wird das Elterngeld-Netto konkret berechnet:
- Ihr gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt. Wenn Sie Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit haben, dann wird zuvor eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dies sind derzeit 1.230 Euro pro Jahr, also 102,50 Euro pro Monat. So erhält man das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen.
- Davon werden Steuern in pauschaler Form abgezogen.
- Außerdem werden Sozialabgaben in pauschaler Form abgezogen.
- Als Ergebnis erhält man das Elterngeld-Netto. Davon werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
Abzüge für Steuern
Von Ihrem Brutto-Monats-Einkommen werden pauschal abgezogen:
- die Einkommensteuer,
- der Solidaritätszuschlag und
- die Kirchensteuer, falls Sie Kirchensteuer zahlen müssen.
Das betrifft nur den Teil des Einkommens, für den Sie Steuern zahlen müssen. Wenn Sie zum Beispiel einen Minijob haben, dann zahlen Sie für Ihr Einkommen aus dem Minijob in der Regel keine Steuern. Stattdessen zahlt Ihr Arbeitgeber pauschal Steuern für dieses Einkommen. Bei der Berechnung des Elterngelds werden in diesem Fall ebenfalls keine Steuern abgezogen.
Bei der Berechnung der Steuer-Abzüge werden dieselben Daten verwendet, die auch das Finanzamt verwendet. Diese Daten nennt man "Abzugsmerkmale". Dazu zählen:
- Ihre Steuerklasse,
- falls Sie verheiratet oder verpartnert sind und Steuerklasse IV mit einem Faktor haben, zusätzlich dieser Faktor,
- ob Sie Kirchensteuer zahlen müssen,
- ob Sie in der Renten-Versicherung versicherungspflichtig sind,
- die Anzahl Ihrer Kinder-Freibeträge für ältere Kinder.
Andere Freibeträge als die Kinder-Freibeträge werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wird die Steuerklasse VI, zum Beispiel für eine Neben-Beschäftigung. Stattdessen wird meistens die Steuerklasse berücksichtigt, die Sie für Ihre Haupt-Beschäftigung haben. Wenn Sie außer der Steuerklasse VI keine weitere Steuerklasse haben, wird das Elterngeld mit der Steuerklasse IV berechnet.
Falls Sie selbstständig sind, haben Sie keine Steuerklasse. Dann werden Ihre Steuer-Abzüge berechnet mit der Steuerklasse IV (ohne Faktor). Falls Sie nur teilweise selbstständig sind und Ihr Einkommen aus der nicht-selbstständigen Tätigkeit höher ist als Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, dann wird Ihre Steuerklasse von der nicht-selbstständigen Tätigkeit bei der Berechnung für Ihr ganzes Einkommen verwendet, also auch für das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
Abzüge für Sozialabgaben
Von Ihrem durchschnittlichen Brutto-Monats-Einkommen werden außerdem Beträge für Sozialabgaben abgezogen:
- 9 % für die Kranken- und Pflegeversicherung,
- 10 % für die Renten-Versicherung und
- 2 % für die Arbeitslosen-Versicherung.
Diese Beträge werden nur abgezogen, wenn Sie in der jeweiligen Versicherung versicherungspflichtig waren, das bedeutet zum Beispiel: Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird nichts abgezogen, wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert waren oder wenn Sie privat krankenversichert waren. Die Pauschale von 10 % für die Renten-Versicherung wird auch dann abgezogen, wenn Sie zum Beispiel Renten-Versicherungs-Beiträge in ein Versorgungswerk Ihres Berufsstandes zahlen mussten.
Wenn Sie einen Minijob (bis 538 Euro monatlich) haben, dann zahlen Sie für Ihr Einkommen aus dem Minijob keine Sozialabgaben. Daher wird auch bei der Berechnung des Elterngelds von diesem Einkommen nichts für Sozialabgaben abgezogen. Wenn Sie einen sogenannten Midijob haben (zwischen 538,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich), dann werden geringere Prozentsätze abgezogen.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Auf welchen Zeitraum kommt es an?
Bei der Feststellung Ihres bisherigen Einkommens kommt es auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes an. Diesen Zeitraum nennt man den "Bemessungszeitraum". Auf welche 12 Monate es genau ankommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie vor der Geburt selbstständig waren oder nicht.
Zeitraum bei Nicht-Selbstständigen
Wenn Sie vor der Geburt nicht selbstständig waren, wird Ihr Einkommen aus folgenden 12 Kalendermonaten berücksichtigt:
- falls Sie die Mutter sind: aus den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat, in dem Ihr Mutterschutz begonnen hat,
- ansonsten: aus den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt.
Von diesen 12 Monaten können einzelne Monate ausgenommen werden, in denen Sie
- im Mutterschutz waren und/oder Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten oder
- aufgrund Ihrer Schwangerschaft erkrankt waren und deswegen weniger oder gar kein Einkommen hatten oder
- Wehr- oder Zivildienst geleistet haben und deswegen weniger oder gar kein Einkommen hatten.
Diese Monate werden "übersprungen" und der Bemessungszeitraum beginnt entsprechend früher.
Falls Sie aus anderen Gründen in einem Kalendermonat weniger oder gar kein Einkommen haben, dann wird der Monat bei der Berechnung nicht übersprungen. Wenn Sie zum Beispiel in einem Monat nicht gearbeitet haben und deswegen kein steuerpflichtiges Einkommen hatten, dann wird dieser Monat der Berechnung mit 0 Euro berücksichtigt. Dadurch verringert sich Ihr durchschnittliches Monats-Einkommen im Bemessungszeitraum.
Zeitraum bei Selbstständigen
Wenn Sie selbstständig waren, wird das Einkommen berücksichtigt, das Sie im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt Ihres Kindes hatten. Der Veranlagungszeitraum ist der Zeitraum, für den Sie Ihre Steuererklärung machen. Meistens ist das ein Kalenderjahr.
Der Bemessungszeitraum kann verschoben werden, falls Sie im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum
- Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten,
- im Mutterschutz waren oder
- aufgrund Ihrer Schwangerschaft erkrankt waren und deswegen weniger oder gar kein Einkommen hatten.
Die Verschiebung müssen Sie beantragen, wenn Sie den Antrag auf Elterngeld stellen. Dann kommt es nicht mehr auf den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum an, sondern auf den Veranlagungszeitraum davor.
Wenn Sie im vorletzten Veranlagungszeitraum ebenfalls weniger Einkommen hatten aus einem der oben aufgelisteten Gründe, dann kann der Bemessungszeitraum weiter verschoben werden auf den vorvorletzten und so weiter.
Zeitraum bei Mischeinkünften (aus selbstständiger und aus nicht-selbstständiger Tätigkeit)
Wenn Sie sowohl Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit als auch Einkünfte aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit hatten (sogenannte "Mischeinkünfte"), dann gilt für Sie der Zeitraum für Selbstständige. Dieser Zeitraum gilt auch dann für Sie, wenn Sie bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit Verlust gemacht haben oder wenn Sie bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit weniger verdient haben als bei Ihrer nicht-selbstständigen Tätigkeit.
Nur wenn Sie weder im Veranlagungszeitraum noch in den 12 Monaten vor dem Kalendermonat der Geburt Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit hatten, gilt für Sie der Zeitraum für Nicht-Selbstständige.Hinweis: Wenn Ihre selbständigen Nebeneinkünfte im Schnitt weniger als 35 Euro im Monat betrugen, können Eltern beantragen, dass allein ihre nicht-selbständigen Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt für das Elterngeld berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Mutterschaftsleistungen sind zum Beispiel
- das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen,
- der Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
- die Dienstbezüge für Beamtinnen während des Mutterschutzes,
aber nicht
- das Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro, das Sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen können, wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind.
Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Bei der Anrechnung kommt es darauf an, ob Sie Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind oder für ein anderes Kind bekommen.
Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind
Mutterschaftsleistungen, die Sie für dasselbe Kind erhalten, für das Sie auch Elterngeld bekommen, werden komplett auf das Elterngeld angerechnet. Denn diese Mutterschaftsleistungen haben denselben Zweck wie das Elterngeld: Sie sind ein Ausgleich dafür, dass Ihnen nach der Geburt des Kindes Einkommen wegfällt.
Monate, in denen Sie Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind bekommen, gelten bei Ihnen als Monate mit Basiselterngeld. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Wie lange kann ich Elterngeld bekommen? Dazu reicht es aus, wenn Ihnen für nur einen Tag in diesem Monat Mutterschaftsleistungen zustehen.
Im Ergebnis bedeutet das: Wenn die Mutterschaftsleistungen höher sind als das Elterngeld, bekommen Sie nur die Mutterschaftsleistungen. Wenn das Elterngeld höher ist, bekommen
Sie zusätzlich zu den Mutterschaftsleistungen den Unterschied in Form von Elterngeld.Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind
Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind können Sie zum Beispiel erhalten, wenn Sie nochmals schwanger werden, während Sie für das erste Kind noch Elterngeld bekommen. Dann können Sie für das erste Kind weiterhin Elterngeld bekommen und zusätzlich Mutterschaftsleistungen für das jüngere Kind. Diese Leistungen werden nur auf einen Teil Ihres Elterngelds angerechnet. Nicht angerechnet werden sie auf
- 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen, und
- 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen.
Im Ergebnis bedeutet das: Zusätzlich zu der Mutterschaftsleistung bekommen Sie mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus monatlich.
Tageweise Verrechnung
Mutterschaftsleistungen werden - anders als das Elterngeld - in Tagen berechnet. Deshalb werden sie auch auf den Tag genau angerechnet auf das Elterngeld. Das bedeutet: Wenn Ihnen am Anfang eines Lebensmonats Mutterschaftsleistungen zustehen und diese im Laufe des Lebensmonats enden, dann bekommen Sie für die restlichen Tage dieses Lebensmonats anteilig Elterngeld.
Ein Kind wird am 20. Mai geboren. Vor der Geburt war die alleinerziehende Mutter des Kindes erwerbstätig. Sie bekommt Basiselterngeld für 14 Monate ab dem Tag der Geburt. Außerdem erhält sie in den ersten 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Beides wird auf das Basiselterngeld angerechnet.
Im ersten Lebensmonat (20. Mai bis 19. Juni) wird daher kein Basiselterngeld ausgezahlt.
8 Wochen nach der Geburt enden die Mutterschaftsleistungen, also am 14. Juli. Vom zweiten Lebensmonat (20. Juni bis 19. Juli) bleiben also noch 5 Tage übrig, an denen die Mutter keine Mutterschaftsleistungen mehr bekommt. Für diese Tage steht ihr Basiselterngeld zu, deswegen bekommt Sie für den zweiten Lebensmonat das Basiselterngeld anteilig. Der zweite Lebensmonat hat 30 Tage, davon bekommt sie für 5 Tage Basiselterngeld. Der Anteil beträgt also 5 geteilt durch 30, das ist ein Sechstel. Die Mutter bekommt also für den zweiten Lebensmonat Basiselterngeld in Höhe von einem Sechstel des Monatsbetrags ausgezahlt.
Ab dem dritten Lebensmonat bekommt sie das Basiselterngeld in voller Höhe.
Ja. Allerdings gilt für Eltern von Kindern, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, die Einschränkung, dass nur für einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gleichzeitig Basiselterngeld bezogen werden kann. Mehr dazu erfahren Sie unter Was ist neu für Geburten ab 1. April 2024 beim Elterngeld?
Wann Sie als Vater Elterngeld beanspruchen, ist nicht abhängig vom Mutterschutz. Sie können also zum Beispiel einen Monat Basiselterngeld oder zwei Monate ElterngeldPlus auch während des Mutterschutzes beanspruchen. In diesem Fall bekommt die Mutter in dieser Zeit normalerweise Mutterschaftsleistungen und Sie bekommen Elterngeld. Die Mutterschaftsleistungen werden bei Ihnen auch nicht auf das Elterngeld angerechnet, sondern nur auf das Elterngeld der Mutter.Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung während des Mutterschutzes
Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben, steht Ihnen während des Mutterschutzes möglicherweise Krankentagegeld zu. Das betrifft zum Beispiel viele selbstständige Mütter. In diesem Fall wird das Elterngeld komplett auf das Krankentagegeld angerechnet. Das bedeutet: Sie bekommen vom Krankentagegeld nur den Teil ausgezahlt, der höher ist als das Elterngeld.
Monate, in denen Sie während des Mutterschutzes Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankenversicherung bekommen, gelten bei Ihnen als Monate mit Basiselterngeld.Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Während Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie bisher. Das heißt:
- Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert.
- Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, bleiben Sie privat krankenversichert.
Die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung können sich jedoch ändern. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung beraten, bevor Sie Elterngeld beantragen.
Wenn Sie neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen haben, müssen Sie keine Beiträge für Ihre Krankenversicherung bezahlen, während Sie Elterngeld bekommen. Beiträge müssen Sie nur zahlen, wenn Sie neben dem Elterngeld weitere Einnahmen haben - zum Beispiel weil Sie Teilzeit arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass Sie von diesen Beiträgen befreit werden. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenkasse beraten.
Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie studieren und eingeschrieben bleiben: Dann müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen, auch wenn Sie keine zusätzlichen Einnahmen haben.
Achtung! Falls Ihr Arbeitsverhältnis endet, während Sie Elterngeld bekommen oder in Mutterschutz sind, und Sie den Elterngeld-Bezug unterbrechen, können Sie Ihre Krankenversicherung verlieren. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, müssen Sie wie bisher keine Beiträge zahlen.
Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie wie bisher Beiträge zahlen. Als Ausgleich bekommen freiwillige Versicherte meistens ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte, weil bei der Ermittlung ihres bisherigen Netto-Einkommens keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird. In manchen Fällen müssen Sie nur die Mindestbeiträge zahlen oder sogar gar keine Beiträge.
Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin privat versichert ist, wird ihr oder sein Einkommen bei der Berechnung Ihrer Beiträge berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich zu diesem Thema von Ihrer Krankenversicherung beraten.
Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie alle Beiträge selbst zahlen - auch den Teil, den bisher Ihr Arbeitgeber gezahlt hat. Als Ausgleich bekommen privat Versicherte meistens
ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte, weil bei der Ermittlung ihres bisherigen Netto-Einkommens keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird.
In der Regel ist es nicht möglich, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, während Sie Elterngeld bekommen.Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Für Geburten ab 1. April 2024 gelten folgende neue Regelungen im Elterngeld:
Neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende
Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende dann bei 175.000 Euro liegen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an. Bislang (für Geburten ab 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024) galt die Grenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Das zu versteuernde Einkommen ist zu unterscheiden vom Bruttoeinkommen, das in der Regel deutlich höher als das zu versteuernde Einkommen ist. Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte (z. B. aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, Mieteinnahmen etc.) Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
Beispiel für ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro bei nichtselbstständiger Arbeit:
- Ehepaar, noch ohne Kind: circa 207.000 Euro Bruttoeinkommen (jeweils circa 103.500 Euro pro Partnerin oder Partner)
Beispiel für ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro bei nichtselbstständiger Arbeit:
- Ehepaar, noch ohne Kind: circa 232.000 Euro Bruttoeinkommen (jeweils circa 116.000 Euro pro Partnerin oder Partner)
Bei weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten kann das Bruttoeinkommen auch höher liegen. Das individuelle zu versteuernde Einkommen wird durch das Finanzamt ermittelt und steht im Steuerbescheid. Dem Antrag auf Elterngeld ist - soweit vorhanden - der Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt beizufügen. Falls noch nicht feststeht, ob die Einkommensgrenze überschritten wird, können Eltern dennoch einen Antrag stellen. Das Elterngeld wird dann vorläufig bewilligt.
Neuregelung des parallelen Bezugs von Basiselterngeld
Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet:
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ist grundsätzlich nur für maximal 1 Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Hinweis: Die Mindestbezugszeit von 2 Lebensmonaten Elterngeld je Elternteil (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) bleibt bestehen.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt beim Basiselterngeld außerdem:
- Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
- Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
- Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten,
können Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner bekommen.
Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
Basiselterngeld kann weiter grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile in 2 Lebensmonaten nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil allerdings nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
Weitere Informationen
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Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
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Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
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Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
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Flyer: Elterngeld
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Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
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Mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie, zusätzliche Frühchen-Monate: Millionen Eltern profitieren seit Herbst von besseren Regelungen beim Elterngeld.
Seit Herbst 2021 ist das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher - durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden.
Die Einzelheiten der Elterngeld-Reform
- Mehr Teilzeitmöglichkeiten, flexiblerer Partnerschaftsbonus und weniger Bürokratie
- Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
- Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Mehr Teilzeitmöglichkeiten, flexiblerer Partnerschaftsbonus und weniger Bürokratie
Für Eltern, die neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, gelten nun zahlreiche Verbesserungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann nun mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden. Diese Ausweitung des Arbeitszeitkorridors ist arbeitnehmerinnen-, arbeitsnehmer- und arbeitgeberfreundlich, denn drei bis vier volle Tage erleichtern die Arbeitsorganisation.
Der Partnerschaftsbonus wird auch flexibler. Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er jetzt zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Und wer in einzelnen Monaten nicht auf die nötigen Arbeitsstunden kommt oder mehr arbeiten muss, braucht nicht – wie bisher - um den gesamten Partnerschaftsbonus zu bangen. So haben Eltern eine echte Chance auf vier zusätzliche Monate gemeinsamer Zeit, die sie nutzen können, um ein partnerschaftliches Vereinbarkeitsmodell auszuprobieren – auch für spätere Zeiten im Familienleben. Den Partnerschaftsbonus können auch Alleinerziehende bekommen.
Wie sieht das genau aus?
Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt.
- Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus
- Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst mal nur 2 Monate und verlängern später noch.
- Der Vater erkrankt im zweiten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten 2 Monate behalten.
- Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet - die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.
Was es sonst noch über den Partnerschaftsbonus zu wissen gibt, erfahren Sie unter Was ist der Partnerschaftsbonus?
Für Eltern in Teilzeit gibt es noch eine weitere Neuigkeit: Für sie hat sich die Situation erheblich verbessert, wenn sie aus der Teilzeit z.B. in Kurzarbeit gehen oder länger erkranken und deshalb neben dem Elterngeld noch andere Leistungen wie das Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bekommen. Für sie verändert sich die Höhe des Elterngeldes durch den Bezug der anderen Einkommensersatzleistungen nicht. Bisher hatte sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.
Und: Eltern, die Teilzeit arbeiten, müssen nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Das erspart allen jede Menge Bürokratie.
Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren mit der Elterngeldreform dauerhaft mehr Rücksicht. Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr. So haben sie in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für ihr Kind und die Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.
Konkret gilt: Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln und so noch länger Elterngeld beziehen.
Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Eltern und Verwaltung profitieren darüber hinaus von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen. So werden z.B. die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften im Elterngeld besser berücksichtigt werden. Wenn ihre selbständigen Nebeneinkünfte im Schnitt weniger als 35 Euro im Monat betrugen, können Eltern beantragen, dass allein ihre nicht-selbständigen Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt für das Elterngeld berücksichtigt werden. Bisher galt für sie pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt.
Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.
- Nach den allgemeinen Regeln wird er - wegen der einen selbstständigen Einnahme - wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist sein Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.
- Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht angerechnet. Sein Elterngeld wird dann anhand der zwölf Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.